Zwei Validierungsreports, zwei Ergebnisse, kein Einvernehmen: Warum der Streit um konforme E-Rechnungen oft am Prüfwerkzeug beginnt, und was Unternehmen vor 2027 klären sollten.
Ein Unternehmen lehnt eine eingehende E-Rechnung ab, weil sie gegen die EN 16931 verstößt, und schickt dem Lieferanten den Validierungsreport. Der Lieferant antwortet mit seinem eigenen Report. Der zeigt keine Fehler, eine Korrektur lehnt er ab. Genau diese Situation schilderte ein Teilnehmer der E-Invoicing weeks 3.0. Sie sei in seinem Unternehmen bei dem Fehlercode CII-DT-027 schon öfter aufgetreten.
Nach Einschätzung der Berater von BearingPoint, dem Partner des dritten Webinars, liegt die Ursache häufig im Prüfwerkzeug: Ein veralteter Validator kann ein positives Ergebnis liefern, das nach aktuellem Stand nicht mehr gilt. Sie berichteten, den Streit sogar innerhalb einer einzigen Organisation erlebt zu haben.
Dieser Beitrag ordnet die zentralen Fragen aus den vier Webinaren ein. Er gibt den Stand der Diskussion im Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Als E-Rechnung gilt eine strukturierte Rechnungsdatei, die der europäischen Norm EN 16931 unterliegt. In Deutschland sind das vor allem XRechnung und ZUGFeRD, außerdem PEPPOL BIS Billing. Word, Excel, PDF und Bilddateien gelten nach § 14 Abs. 1 UStG als sonstige Rechnung. Maßgeblich ist das Umsatzsteuergesetz, das BMF-Schreiben nimmt lediglich zum Verfahren Stellung.
Bei ZUGFeRD, einem PDF mit eingebetteter XML, ist die XML die eigentliche Rechnung. Das PDF dient nur der Ansicht.
„Die Rechnung ist nicht mehr das PDF – das wäre eine sonstige Rechnung –, sondern die XML-Datei.“
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| Seit 01.01.2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Technisch genügt dafür ein E-Mail-Postfach, die XML muss aber les- und verarbeitbar sein. |
| Bis 31.12.2026 | Übergangsregelung: Statt einer E-Rechnung dürfen noch sonstige Rechnungen, etwa auf Papier oder als PDF, verwendet werden. Eine eingehende E-Rechnung muss immer akzeptiert werden. |
| 01.01.2027 bis 31.12.2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Unternehmen darunter müssen noch nicht versenden. |
| Ab 01.01.2028 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden, die Übergangsregeln enden. |
Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen unter 250 €. Quelle: Webinar 1.
Konform ist eine E-Rechnung, wenn sie technisch verarbeitbar ist und der EN 16931 entspricht. Geprüft wird in Stufen, die aufeinander aufbauen.
| Stufe | Prüffrage | Grundlage | Folge bei Fehler |
|---|---|---|---|
| 1 Syntax | Ist die XML technisch lesbar? | XSD-Prüfung (Schema) | Die Datei ist nicht verarbeitbar und kann sofort abgelehnt werden. |
| 2 EN 16931 | Sind Pflichtfelder und Abhängigkeitsregeln (Business Rules) erfüllt? | Prüf-Schematron von CEN und PEPPOL | Ablehnungsgrund. Üblich ist, eine Rechnungskorrektur anzufordern. Die Korrektur muss wieder als XML erfolgen. |
| 3 CIUS XRechnung | Gelten die zusätzlichen deutschen Regeln? | Regeln der KoSIT | Pflicht im B2G. Im B2B nach Einschätzung von xSuite kein Ablehnungsgrund, Fehler und Warnungen sind aber ein Hinweis. |
| 4 Umsatzsteuerliche Pflichtangaben | Sind alle Pflichtangaben vorhanden und inhaltlich richtig? | § 14 Abs. 4 und 5 UStG | Bleibt in der Verantwortung des Unternehmens, meist im Workflow oder per Sichtprüfung. |
Der Unterschied zwischen Stufe 2 und 3 ist praktisch relevant: Im B2B muss die Rechnung nur der EN 16931 genügen. Sven Holtmann bewertet einen reinen XRechnung-Fehler im B2B deshalb nicht als Ablehnungsgrund. Er rät aber, Fehler und Warnungen zu lesen, weil sie auf Probleme bei den Pflichtangaben hinweisen können.
Eine Grauzone entsteht zwischen Stufe 2 und 4. Ein Beispiel ist die Käuferreferenz (Buyer Reference): Fehlt sie, schlagen manche Prüfungen fehl. Umsatzsteuerlich ist sie womöglich keine Pflichtangabe, wenn die Bestellnummer in einem eigenen Feld korrekt steht. Nach Aussage von Sven Holtmann ist das gesetzlich nicht sauber geklärt und wurde mehrfach an das BMF herangetragen. Die meisten Unternehmen gehen deshalb auf Nummer sicher: Sind EN 16931 und CIUS-Check grün, wird die Rechnung akzeptiert, sonst abgelehnt. Die Entscheidung bleibt beim Unternehmen.
Im Streitfall lohnt der Blick auf das Prüfwerkzeug: Welche Version der Prüfartefakte wurde eingesetzt, und prüft der Validator wirklich gegen die EN 16931 oder nur gegen das ZUGFeRD-Profil? BearingPoint empfiehlt außerdem, Rechnungen direkt beim Eingang zu validieren, bevor sie ins System übernommen werden.
ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein PDF mit eingebetteter XML im Format Factur-X. Ob die Rechnung EN-16931-konform ist, entscheiden Version und Profil.
Die mitgeschickte Visualisierung ist für den Empfänger zweitrangig, maßgeblich ist die XML. Das BMF empfiehlt, eine eigene Visualisierung aus der XML zu erzeugen. Bei gefälschten Rechnungen können XML und mitgeschickte Ansicht auseinanderlaufen. Laut Sven Holtmann lassen sich Rechnungen per KI inzwischen so detailgetreu nachbauen, dass der Unterschied optisch nicht mehr auffällt.
Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil der E-Rechnung stehen. Ein Verweis auf eine Anlage genügt nicht, auch unstrukturierte Anlagen ersetzen keine Pflichtangaben.
Mit einem Validierungsreport, der zum Zeitpunkt der Prüfung erzeugt und mit der Rechnung aufbewahrt wird. Die Aufbewahrungsfrist beträgt wie bei jeder Rechnung acht Jahre.
Der Grund: Die Prüfartefakte, gegen die validiert wird, ändern sich. Wird eine Rechnung später mit neueren Artefakten geprüft, kann sie anders bewertet werden als zum Eingangszeitpunkt. Der Report belegt den damaligen Stand.
„Mit einem Validierungsreport können Sie belegen, dass die Prüfung zum damaligen Zeitpunkt korrekt war. Ohne einen solchen Report sind Sie in der Beweispflicht.“
Wie wichtig das im Alltag ist, zeigt ein Projektbeispiel aus dem vierten Webinar: Ein IT-Verantwortlicher weigerte sich, die Reports zu speichern, weil sein Archiv sonst volllaufe. Ein kurzes Gespräch mit dem CFO klärte, dass sie gespeichert werden.
Zusätzlich muss die Rechnung lesbar bereitgestellt werden. Die XML allein gilt laut BMF nicht als lesbare Bereitstellung, weder für den Steuerprüfer noch praktisch für die Buchhaltung. Es braucht eine Visualisierung.
Den Rahmen setzen die GoBD. Die Kontrollziele, die BearingPoint im Webinar nannte, reichen von der Nachvollziehbarkeit, vorwärts und rückwärts von der Buchung zum Beleg, über Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Authentizität bis zu Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verkehrsfähigkeit.
Meist hilft nur das Gespräch mit dem Lieferanten. Technische Workarounds lösen einzelne Muster, ersetzen aber keine saubere Rechnungsstellung.
Typisch ist die fehlende Bestellnummer: Sie ist ein optionales Feld und steht oft nur im PDF, nicht in der XML. Ein Beispiel aus der xSuite-Praxis betrifft die Kostenstelle. In PDF-Rechnungen stand sie bei allen Lieferanten im gleichen Muster, nach der Umstellung auf E-Rechnung schrieben sie die Lieferanten in unterschiedliche Freitextfelder. Ist die Bestellnummer steuerlich keine Pflichtangabe und die Rechnung EN-16931-konform, muss sie akzeptiert werden. Die Zuordnung bleibt dann manuelle Arbeit beim Empfänger.
Was in der Praxis hilft:
Eine Grenze gibt es: Wird die Ausnahme zur Regel, geht die Transparenz verloren, warum eine Rechnung so oder so gelaufen ist.
Der Übertragungsweg ist im deutschen B2B nicht vorgeschrieben. Nur gedruckte Post scheidet aus. In der Praxis dominiert die E-Mail.
Ob und wann Deutschland einen einheitlichen Übertragungsweg vorgibt, ist offen.
In zwei Umfragen unter Webinar-Teilnehmern hatten rund 70 % der Antwortenden den Ausgang bereits umgesetzt oder in Umsetzung (72 % beziehungsweise 68 %).
| Antwort | Webinar 2, 23.09.2026 (n = 46) | Webinar 4, 01.10.2026 (n = 44) |
|---|---|---|
| Eingang umgesetzt, Ausgang in Umsetzung | 22 (48 %) | 25 (57 %) |
| Eingang und Ausgang: beides bereits umgesetzt | 11 (24 %) | 5 (11 %) |
| Eingang umgesetzt, Ausgang noch offen | 7 (15 %) | 6 (14 %) |
| Beides noch offen, Lösungen werden evaluiert | 5 (11 %) | 7 (16 %) |
| Beides noch offen, nichts geplant | 1 (2 %) | 1 (2 %) |
| Ausgang umgesetzt oder in Umsetzung (Summe der ersten beiden Zeilen) | 33 (72 %) | 30 (68 %) |
Quelle: Umfragen unter Teilnehmern der xSuite E-Invoicing weeks 3.0, Frage: „Ab 2027 wird der Versand von E-Rechnungen im B2B Pflicht. Wo steht Ihr Unternehmen beim Thema E-Rechnung?“ Die Stichproben sind klein, nicht repräsentativ und können sich überschneiden. Die Antwortenden stammen überwiegend aus Unternehmen mit 250 bis 4.999 Mitarbeitern (58 % beziehungsweise 59 %).
Für den Projektstart nannte BearingPoint vier Einstiegsfragen:
Vor dem Kickoff sollten außerdem Rechnungsmengen, Formate, Empfangswege (Funktionspostfach, Portal, Papier) und Sonderfälle geklärt sein. Sven Holtmann beschreibt das Zielbild als Change-Prozess im Accounting, eingehend wie ausgehend, und nicht als rein technische Umstellung. Dazu gehören laut BearingPoint auch Verfahrensdokumentation, die Akzeptanz bei den Mitarbeitern und die Einbindung der Lieferanten.
Mittelfristig zielt die EU auf eine digitale Meldung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörden. Wie Deutschland das umsetzt, steht nicht fest.
Ja. Gesetzlich muss jedes EN-16931-konforme Format akzeptiert werden, unabhängig vom Format. Beim Versand kann ein Format gewählt werden; das BMF-Schreiben sieht vor, das Format zwischen Sender und Empfänger abzustimmen. Wie konsequent die Annahme ab 2028 geprüft wird, ist noch offen.
Nicht allein wegen des Profils. Wer ZUGFeRD technisch empfangen kann, kann alle Profile verarbeiten, und jede EN-16931-konforme Rechnung muss akzeptiert werden. Entspricht die Rechnung jedoch nicht der EN 16931, darf auf die Nichtkonformität hingewiesen und eine Korrekturrechnung verlangt werden.
Maßgeblich ist die XML. Steht die Bestellnummer nur im PDF, gilt sie als nicht vorhanden. Ist sie steuerrechtlich keine Pflichtangabe und die Rechnung EN-16931-konform, muss die Rechnung dennoch akzeptiert werden. Die Zuordnung bleibt dann manuelle Arbeit beim Empfänger. Hilfreich ist das Gespräch mit dem Lieferanten.
Gespeichert wird der Originaleingang, also die ZUGFeRD-Datei mit der eingebetteten XML.
EDI-Verfahren bleiben gültig, wenn sie der EN 16931 genügen und alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben extrahierbar sind. Das sollte ein spezialisierter Steuerdienstleister prüfen und in der Verfahrensdokumentation festhalten.
Üblich ist, eine Rechnungskorrektur anzufordern und den Validierungsreport mitzuschicken. Die Korrektur muss wieder als XML erfolgen. Ein strukturiertes Ablehnungsformat gibt es in Deutschland bislang nicht; die Ablehnung läuft in der Regel per E-Mail mit Hinweis auf den Fehler.
In der Regel der eingesetzte Dienstleister beziehungsweise die eingesetzte Software. xSuite erstellt das Protokoll bei Rechnungseingang und Rechnungsausgang.
Kleinbetragsrechnungen unter 250 € benötigen keine E-Rechnung. Hier bleibt Papier weiterhin möglich.
xSuite eDNA prüft eingehende und ausgehende E-Rechnungen gegen die EN 16931 und erzeugt dazu einen Validierungsreport. Die vier Webinare der E-Invoicing weeks 3.0 stehen als Aufzeichnung bereit:
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt Aussagen aus den Webinaren wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Dina Ziems
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