E-Rechnung in Deutschland: Anforderungen des BMF (Update Oktober 2025)

Zusammenfassung

  • BMF-Anforderungen aus finaler Version zur E-Rechnung
  • Fokus auf Vorsteuerabzug & Prüfpflicht beim Empfänger
  • Praxisempfehlungen zur Umsetzung und Einführung im Unternehmen

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Seit Januar 2025 ist die E-Rechnung in Deutschland Pflicht. Im Sommer hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf des überarbeiteten Schreibens zur obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht. Seit dem 15.10.2025 liegt nun die finale Version vor. Zentraler Punkt ist darin der Vorsteuerabzug. Denn eine Rechnung, die nicht der EN 16931 entspricht, gilt nicht als E-Rechnung und ist somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Ob die Rechnung den Anforderungen entspricht, muss zudem vom Empfänger geprüft werden – und somit liegt die Verantwortung bei ihm. In diesem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick, welche Anforderungen sich aus dem BMF-Schreiben ergeben und worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen. Darüber hinaus geben wir Ihnen konkrete Empfehlungen für Ihr Einführungsprojekt zum Versand von E-Rechnungen – von der Analyse der bestehenden Systemlandschaft und internen Prozesse über die Projektplanung bis hin zu Change-Management-Aspekten.

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