Lizenzbedingungen - xSuite Softwarelizenz (Subscription)

Die nachfolgenden Lizenzbedingungen (die „Bedingungen“) sind rechtlich bindender Bestandteil Ihres Kundenvertrags mit Ihrem Lizenzgeber, welcher offizieller Vertriebspartner („Lizenzgeber“) der xSuite Group GmbH („xSuite“) ist und sich zur Weitergabe dieser Lizenzbedingungen gegenüber der xSuite verpflichtet hat.


Die Bedingungen regeln den zeitlich befristeten Einsatz von Softwareprodukten als Abonnement (Subscription) der xSuite durch den Endbenutzer („Lizenznehmer“) hinsichtlich der vom Lizenzgeber angebotenen Leistungen.  

1.0    Leistungen

1.1    Diese Bedingungen gelten für alle (i) Abonnements für die Nutzung bzw. Bereitstellung der Standardsoftwareprodukte von xSuite (jeweils eine „Software“) mit der der Lizenznehmer eine jeweils vereinbarte Anzahl an Dokumenten verarbeiten darf (jeweils eine „Dokumentenverarbeitung“),(ii) zusätzliche funktionale Erweiterungen für bestimmte Software (jeweils ein „Add-On“) sowie (iii) alle damit verbundenen Updates und neue Versionen. 

1.2    Für die Software sind folgende Nutzungsmodelle (jeweils ein „Nutzungsmodell“) verfüg-bar: (i) Nutzung auf dedizierten Servern, die vom oder im Namen des Lizenznehmers betrieben werden (jeweils ein „Server“) müssen, („On-Premise“), (ii) Nutzung als Cloud Computing Dienst über das Internet in einer (dezidierten) Single-Tenant-Umgebung in dem Rechenzentrum eines Drittanbieters („Private Cloud“) und (iii) Nutzung als über das öffentliche Internet bereitgestellten Cloud Computing Dienst in dem Rechenzentrum eines Drittanbieters („Public Cloud“). Für bestimmte Software ist eine kombinierte On-Premise und Public Cloud Nutzung möglich („Hybrid Use“). Hybrid Use ist in der jeweiligen Bestellung des Lizenznehmers zu vereinbaren. 

1.3    Funktionsumfang, Leistungen und Eigenschaften der jeweiligen Software, einschließlich verfügbarer Add-Ons, sowie der Nutzungsmodelle ergeben sich im Einzelnen aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung hierzu. Abhängig vom Nutzungsmodell können in Einzelfällen Einschränkungen von bestimmten Eigenschaften einer Software bestehen. 

2.0    Lizenzeinräumung und -einschränkungen

2.1    Bei einer Private Cloud oder Public Cloud Nutzung der Software gewährt xSuite dem Lizenznehmer eine auf die Laufzeit der entsprechenden Bestellung vom Lizenznehmer beim Lizenzgeber („Bestellung“) beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz die Software sowie ggf. hierfür vereinbarte Add-Ons für die vereinbarte Anzahl von Dokumentenverarbeitungen zu nutzen und auf die Software bzw. die Add-Ons entsprechend zuzugreifen. Eine (1) „Dokumentenverarbeitung“ beinhaltet den Durchlauf der Datenextraktion, des Geschäftsprozesses und die Archivierung desselben Dokuments durch die Software, wobei schon der Beginn einer Dokumentenverarbeitung als Nutzung der Software für eine (1) Dokumentenverarbeitung zählt.  

2.2    Bei einer On-Premise Nutzung der Software (einschließlich Hybrid Use, soweit On-Premise betroffen) gewährt xSuite dem Lizenznehmer eine auf die Laufzeit der entsprechenden Bestellung des Lizenznehmers beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz, (i) die Software sowie ggf. hierfür vereinbarte Add-Ons im ausführbaren Format für die vereinbarte Anzahl von Dokumentenverarbeitungen auf einer Anzahl von Servern (Bare-Metal oder virtuelle Maschine (VM)) zu installieren und zu nutzen, die der in der entsprechenden Bestellung des Lizenznehmers vereinbarten Anzahl der Serverlizenzen (jeweils eine „Serverlizenz“) entspricht. Der Lizenznehmer muss xSuite bzw. dem Lizenzgeber stets zudem die aktuellen Identifikationsnummern/Informationen jedes Servers mitteilen, auf dem der Lizenznehmer die Software installieren wird. Jede Serverlizenz für eine On-Premise Nutzung darf nur individuell einem bestimmten Server zugeordnet sein und nur mit diesem genutzt werden. Jede Änderung oder jeder Austausch eines solchen zugeordneten Servers erfordert die Löschung der Software von dem früheren Server. Zur Klarstellung: Die vorgenannten Einschränkungen und Verpflichtungen gelten auch, wenn der Lizenznehmer die Software auf einem SAP-System (identifiziert durch eine SAP-Installationsnummer = Mandant) betreibt, das bei der SAP Deutschland AG & Co. KG oder einer SAP-Tochter- oder Konzerngesellschaft betrieben wird.

2.3    Der Lizenznehmer, einschließlich seiner Mitarbeiter sowie die zum Zwecke der Bearbeitung von Dokumenten im Namen des Lizenznehmers beauftragten Dritten, darf die Software, die etwaige Dokumentation dazu und/oder andere von xSuite im Rahmen der Bestellung zur Verfügung gestellte Materialien nur insoweit nutzen und darauf zugreifen, wie es in der Bestellung und nach diesen Lizenzbedingungen ausdrücklich gestattet ist und er darf eine darüber hinausgehende Nutzung auch keiner anderen Person gestatten. Der Lizenznehmer darf insbesondere nicht, außer wenn xSuite dies ausdrücklich zulässt, und darf auch keiner anderen Person (einschließlich seiner Mitarbeiter) gestatten: 
(i)    den Quellcode oder die Geschäftsgeheimnisse, die in der Software oder in Teilen davon enthalten sind, zurückzubauen, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, diese herauszufinden, soweit diese nicht durch xSuite offengelegt werden,
(ii)    die Software oder die Dokumentation zu vertreiben, zu übertragen oder Unterlizenzen dafür zu erteilen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung der Software (i) durch Wiederverkäufer oder andere Vertriebshändler oder (ii) als Anbieter von Anwendungsdiensten, Dienstleistungsunternehmen oder Software as a Service,
(iii)    Änderungen an der Software oder davon abgeleitete Werke zu erstellen,
(iv)    zu versuchen, die Lizenzkontroll- und Schutzmechanismen der Software zu modifizieren, zu verändern oder zu umgehen,
(v)    die Software zu vervielfältigen, mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer Archivierungs-kopien der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken erstellen darf, wenn der Lizenznehmer diese für eine On-Premise Nutzung lizenziert hat,
(vi)    auf die Software unter Verletzung geltender Gesetze, Verordnungen, Regeln oder Vor-schriften zuzugreifen oder sie zu verwenden,
(vii)    auf die Software in einer Weise oder zu einem Zweck zuzugreifen oder sie zu verwenden, die/der gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verstößt oder anderweitig verletzt,
(viii)    die Software im Wege einer On-Premise Nutzung mit oder auf mehr Servern zu nutzen, zu installieren, auszuführen oder anderweitig zu verwenden, als Serverlizenzen lizenziert sind, oder
(ix)    Urheberrechtsvermerke oder Namen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Taglines, Hyperlinks oder andere Bezeichnungen auf Bildschirmen innerhalb der Software zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.

2.4    Der Lizenznehmer räumt xSuite bei einer Nutzung der Software als Private Cloud bzw. Public Cloud ein Nutzungsrecht an Daten bzw. Dokumenten des Lizenznehmers (zusammen die „Kundendaten“) in dem Umfang ein, der notwendig ist, damit xSuite seine Pflichten aus der Bestellung bzw. gegenüber dem Lizenzgeber vertragsgemäß erfüllen kann. Dieses Nutzungsrecht um-fasst auch das Recht, die Kundendaten zu katalogisieren, die Kundendaten bei Abfragen des Kun-den über das Internet dem Kunden zugänglich zu machen, technischen Formatwandlungen (Renditions) zu unterziehen, zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer räumt xSuite das Recht ein, die vom Lizenznehmer auf dem Server abgelegten Kundendaten in zur Optimierung technischer Verarbeitungsprozesse der Softwareprodukte von xSuite in anonymisierter Form zu nutzen.

2.5    Soweit die Überlassung der Software On-Premise vereinbart ist, wird der Lizenznehmer unverzüglich nach Beendigung der Lizenzlaufzeit alle Instanzen der Software, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden (falls vorhanden) und die sich auf diese Bestellung beziehen, unverzüglich unwiederbringlich löschen oder vernichten. 

2.6    Soweit die Überlassung der Software als Private Cloud oder Public Cloud vereinbart ist, ist xSuite nach Beendigung der Lizenzlaufzeit dieser Bestellung berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu blockieren. xSuite wird die Kundendaten für vierzehn (14) Kalendertage nach Beendigung der Lizenzlaufzeit kostenlos archivieren. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Kundendaten sowie der gesamte Datenbestand des Kunden endgültig gelöscht. Die (gesamte) Datenbank kann dem Lizenznehmer bis zur Löschung jederzeit als Download zur Verfügung gestellt, sofern eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und Lizenzgeber bzw. dem Lizenzgeber und xSuite geschlossen wird. 

2.7    Soweit die Software Fremdsoftwarekomponenten enthält, stimmt der Lizenznehmer mit Vertragsschluss den für die Nutzung zu Grunde liegenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller zu, welche durch den Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden. 

3.0    Dokumentenverarbeitungen

3.1    Wenn der Lizenznehmer die vereinbarte Anzahl von Dokumentenverarbeitungen erreicht hat, sind weitere Dokumentenverarbeitungen nicht mehr möglich. Der Lizenznehmer kann aber die Software weiter nutzen und zusätzliche Dokumentenverarbeitungen (die „zusätzlichen Dokumentenverarbeitungen“) in Blöcken von 1000 zusätzlichen Dokumentenverarbeitungen lizenzieren.

3.2    Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber bzw. xSuite im Auftrag des Lizenzgebers am Ende eines jeden Vertragsjahres mit technischen Mitteln die Anzahl der zusätzlichen Dokumentenverarbeitungen des Lizenznehmers überprüfen kann. 

3.3    Am Ende eines jeden Vertragsjahres verfallen ungenutzte Dokumentenverarbeitungen und der Lizenznehmer kann ungenutzte Dokumentenverarbeitungen nicht auf das nächste Vertragsjahr übertragen bzw. sie dann nutzen.

4.0    Audit Recht.

xSuite hat das Recht im Auftrag des Lizenzgebers, nicht öfter als einmal pro Vertragsjahr, ein Audit durchzuführen, um zu überprüfen, ob der Lizenznehmer die Software in Übereinstimmung mit diesem Lizenzbedingungen nutzt. Zu diesem Zweck muss der Lizenznehmer xSuite die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Alternativ hat xSuite das Recht, einen unabhängigen Prüfer mit der Durchführung eines Audits vor Ort zu beauftragen. Das Audit wird während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt, nachdem der Lizenznehmer mindestens fünfzehn (15) Kalendertage vorher schriftlich benachrichtigt wurde (eine Benachrichtigung per E-Mail ist für diesen Zweck ausreichend). Das Audit wird auf alleinige Kosten von xSuite durchgeführt und unterliegt angemessenen Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen. Dem Lizenznehmer ist es gestattet, während des Audits Kundenmitarbeiter anwesend zu haben. Wenn eine gemäß dieser Ziffer durchgeführte Prüfung ergibt, dass der Lizenznehmer während des Zeitraums, der von der Prüfung abgedeckt wird, mehr als 3 % der gemäß der Bestellung zu zahlenden Gebühren zu wenig gezahlt hat, wird der Lizenznehmer xSuite den Betrag dieser Zuwenig-Zahlung zahlen und darüber hinaus die angemessenen und tatsächlichen Kosten von xSuite für dieses Audit erstatten.

5.0    Sonstiges. 

5.1    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten der Lizenzbedingungen unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

5.2    xSuite behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen von Zeit zu Zeit anzupassen, um rechtlichen, technischen oder geschäftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Änderungen der Lizenzbedingungen werden dem Lizenznehmer rechtzeitig in geeigneter Weise von seinem jeweiligen Lizenzgeber mitgeteilt. Sofern der Lizenznehmer den Änderungen nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die geänderten Lizenzbedingungen als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs ist xSuite berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu beenden.

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