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E-Rechnungspflicht in der EU: Welche Länder sind betroffen?

Themen: Öffentliche Verwaltung | Digitalisierung | E-Invoicing | Peppol

 

Aktualisiert am 02.05.2022

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, dass sie in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gehen viele EU-Staaten aber weiter und führen auch eine E-Rechnungspflicht für die Auftragnehmer ein: Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen elektronisch sein, die Papierform wird nicht mehr akzeptiert. Einige Länder, wie Italien oder Frankreich, gehen sogar so weit, dass sämtliche inländische Rechnungen, auch an Unternehmen und Privatpersonen, elektronisch sein müssen.

Dieser Blogartikel gibt einen Überblick zum Status Quo (Mai 2022) zu ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten* und beantwortet die wichtigste Frage: Sind Sie als Rechnungssteller verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden? Wenn ja, welches Format ist erforderlich, wie sind die Fristen dazu und gibt es weitere besondere Punkte zu beachten?

Belgien

Ja und nein. Behörden in der flämischen Region nehmen seit 2018 keine Papierrechnungen mehr an, die Region Brüssel ist im November 2020 nachgezogen. Landesweit gilt die Pflicht zur E-Rechnung nur ab der Wertgrenze von 135.000 EUR. Für die Einreichung von E-Rechnungen gibt es das Portal „Mercurius“ (https://digital.belgium.be/e-invoicing/MercuriusLogin.html).

Deutschland

Ja und Nein. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands gibt es unterschiedliche Regelungen. Öffentliche Auftraggeber des Bundes und des Landes Bremen haben E-Rechnungen zum Beispiel zum November 2020 verpflichtend gemacht. Baden-Württemberg, Hamburg und das Saarland sind Anfang 2022 nachgezogen. Mecklenburg-Vorpommern folgt im April 2023, Rheinland-Pfalz und Hessen haben eine Verpflichtung ab 2024 angekündigt. Bei den anderen Bundesländern gibt es entweder keine Pflicht oder die Entscheidung ist noch nicht getroffen. Das präferierte Format für Deutschland heißt XRechnung.

Frankreich

In Zukunft ja. Frankreich hat die Einführung einer E-Rechnungspflicht, zum Zweck des Steuerreportings, für Unternehmen angekündigt. Die Fristen sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und greifen zwischen Juli 2024 (für große Unternehmen) und Januar 2026 (für alle Unternehmen).

Griechenland

Nein, eine E-Rechnungspflicht gibt es zwar nicht, aber es soll eine verpflichtende E-Buchhaltung eingeführt werden.

Irland

Nein, die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt nur für die Annahme, aber nicht für den Versand. Die Fristen hierfür sind 18. April 2019 bzw. April 2020.

Italien

Ja, für B2G-Rechnungen gilt die Pflicht bereits seit 2015. Zum 01. Januar 2019 wurde diese Pflicht auf inländische B2B- und B2C-Rechnungen in Italien ausgeweitet. Die Rechnungen müssen im XML-Format FatturaPA ausgestellt werden und über das Austauschsystem SDI (Sistema di Interscambio) versendet werden.

Litauen

Ja, seit Juli 2017 ist die E-Rechnung Pflicht für B2G Pflicht, sie muss über das Portal eSaskaita übertragen werden.

Kroatien

Ja, seit 01. Juli 2019 sind elektronische Rechnungen bei allen B2G-Rechnungen verpflichtend. Die Rechnungen sollten auf dem Format Oasis UBL 2.1 basieren. Die Plattform zur Übertragung heißt Servis eRačun za državu.

Niederlande

Ja, bereits seit 01. Januar 2017 sind elektronische Rechnungen für alle Rechnungen an die Zentralregierung verpflichtend. Rechnungen müssen im Format UBL-OHNL ausgestellt sein. Zum 18. April 2019 wurde diese Pflicht ausgeweitet und gilt nun für Rechnungen an alle öffentlichen Auftraggeber.

Österreich

Ja, bereits seit 01. Januar 2014 sind elektronische Rechnungen bei allen B2G-Rechnungen verpflichtend. Der Versand erfolgt über www.e-rechnung.gv.at, die aktuellen Versionen der Formate ebInterface und PEPPOL-UBL werden unterstützt.

Polen

Ja, ab Januar 2022 ist der Austausch von E-Rechnungen über ein staatliches Portal (Krajowy System e-Faktur, kurz KSeF) in Polen möglich. Nach einer einjährigen Testphase soll die Nutzung des Systems 2024 verpflichtend werden.

Portugal

Ja. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber sollte ursprünglich bereits ab April 2020 für große Unternehmen greifen und ab Dezember 2020 für kleine Unternehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden diese Fristen verlängert auf Dezember 2020 für große Unternehmen, Juni 2021 für KMUs und Dezember 2021 für Kleinstunternehmen.

Rumänien

Teils. Öffentliche Auftraggeber müssen E-Rechnungen (Format: e-Factura RO) annehmen, die Auftragnehmer sind aber nicht verpflichtet, diesen E-Rechnungen zu senden. Ab Juli 2022 greift eine E-Rechnungspflicht für bestimmte Produktgruppen, die besonders anfällig für Steuerhinterziehung sind, dazu zählen Obst und Gemüse, Alkohol, Kleidung und das Bauwesen.

Schweden

Ja, für B2G-Rechnungen sind elektronische Rechnungen seit April 2019 verpflichtend. Die Rechnungen müssen über SFTI (Single Face to Industry) ausgetauscht werden.

Serbien

Ja. Seit 01. Januar 2022 ist der Versand von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber Pflicht. Im B2B soll die Pflicht ab 01. Januar 2023 gelten.

Slowakei

Ja. Seit Januar 2022 sind E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Versand über IS EFA) Pflicht. Die Verpflichtung für B2B-Rechnungen folgt im Januar 2023.

Spanien

Ja, für B2G-Rechnungen sind elektronische Rechnungen bereits seit 2015 verpflichtend. Als Format dafür ist FacturaE vorgeschrieben. Die schrittweise Einführung einer E-Rechnungspflichts im B2B ist ebenfalls vorgesehen, die genauen Fristen stehen noch nicht fest.

Tschechien

Nein, die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt nur für die Annahme, aber nicht für den Versand. Die Frist für die Annahmepflicht war der 01. April 2019 bzw. der 01. April 2020.

Ungarn

Nein, aber ungarische Unternehmen waren seit 2018 verpflichtet, B2B-Rechnungen über HUF 100.000,- (ca. 300 EUR) über das System NAV (Nemzeti Adó- és Vámhivatal) innerhalb von 24 Stunden elektronisch an das zuständige Steueramt zu senden. Die Wertegrenze ist 2021 weggefallen, sodass jetzt alle B2B- und B2C-Transkationen betroffen sind.

Zypern

Nein, eine Verpflichtung wird aktuell aber im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU diskutiert. Ab Anfang 2022 soll eine zentrale E-Rechnungsplattform zur Verfügung stehen.

 

Mehr zur elektronischen Rechnung in Deutschland finden Sie auch im Blogartikel Das ABC der XRechnung.

 


*Leider ließen sich nicht zu allen EU-Mitgliedsstaaten aktuelle Informationen finden. Der vorliegende Blogartikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Autor

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Dina Haack

Dina Haack ist seit mehr als 10 Jahren in der B2B-Softwarebranche zu Hause. Bei der weltweit tätigen xSuite Group aus Ahrensburg verantwortet sie das Marketing. Thematisch befasst sie sich im Schwerpunkt mit SAP-integrierten Geschäftsprozessen sowie dem zukunftsweisenden E-Invoicing. Den Weg in die Cloud hat sie dabei schon längst gefunden. Seit Februar 2022 ist Dina außerdem Vorsitzende des Bitkom-Arbeitskreises Digital Office Services & Cloud.

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