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Expertenwissen zu Digitalisierung & Automatisierung von Geschäftsprozessen

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2 Jahre E-Rechnungspflicht in Italien und Lehren daraus für Deutschland

Themen: Rechnungsverarbeitung | Öffentliche Verwaltung | Digitalisierung | E-Invoicing

 

Anfang 2019 hat Italien eine umfassende E-Rechnungspflicht eingeführt. In diesem Artikel beleuchten wir die Hintergründe und wie die Erfahrungen damit nach zwei Jahren sind. Welche Schlüsse lassen sich daraus für Deutschland ableiten?

E-Rechnungspflicht in Italien – Worum genau geht es?

Alle EU-Länder haben sich in den vergangenen Jahren mit der Einführung von rechtlichen Verpflichtungen zur E-Rechnung auseinandergesetzt. Italien ist dabei am weitesten gegangen. Die Pflicht erstreckt sich nicht nur auf öffentliche Auftraggeber, die in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen. Auch der Versand von E-Rechnungen wurde verpflichtend gemacht, und zwar für alle inländischen Rechnungen – inklusive Rechnungen an Unternehmen und Privatpersonen.

Als Format ist dafür FatturaPA vorgegeben, eine maschinenlesbare XML-Datei. Es ist aber nicht nur das Format vorgegeben, sondern auch der Übertragungsweg. Alle Rechnungen müssen über das staatlich betriebene Austauschsystem SdI (Sistema di Interscambio) versendet werden.

Warum gibt es die E-Rechnungspflicht in Italien?

In allen EU-Staaten ist es gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU Pflicht, dass öffentliche Auftraggeber in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Dies war in Italien bereits deutlich vor Inkrafttreten der Richtlinie möglich, seit Juni 2014 gab es bereits eine E-Rechnungspflicht beim Versand von Rechnungen an die Zentralbehörden, im März 2015 wurde diese Pflicht auf alle Behörden ausgedehnt. Die Umsetzung der EU-Richtlinie war also nicht die Motivation für die Einführung der neuen Verpflichtungen in Italien.

Ein zentraler Grund für die Einführung der umfassenden E-Rechnungspflicht war das damit verbundene Clearing-System. Über das SdI werden elektronische Rechnungen nämlich nicht nur übergeben, sondern auch geprüft. Außerdem ist eine Rechnung überhaupt nur gültig, wenn sie über das SdI gelaufen ist. Das bedeutet auch, dass die Empfänger nur für Rechnungen vorsteuerabzugsberechtigt sind, die über das System versendet wurden. Damit ist die E-Rechnung in Italien vor allem ein Werkzeug, um – mit dem verbundenen Clearing-System – die Umsatzsteuerhinterziehung einzudämmen.

Wie sind die Erfahrungswerte in Italien?

Der Versand von E-Rechnungen an die öffentliche Verwaltung war in Italien bereits seit 2014/2015 Pflicht, es gab also durchaus Erfahrungswerte. Allerdings macht die öffentliche Verwaltung in Italien nur etwa 1% der Rechnungsempfänger aus. Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung auch für B2B und B2C hat sich das Aufkommen an E-Rechnungen schlagartig dramatisch erhöht.

Die Erfahrungen waren trotzdem sehr positiv. Im Jahr 2019 wurden 2,07 Mrd. Rechnungen über das System versendet, die Fehlerquote (fehlerhafte Rechnungen, Duplikate) betrug nur 2,4%. In den ersten 5 Monaten von 2020 ist diese Quote sogar auf 1,6% zurückgegangen. Auch die Erwartungen hinsichtlich der Eindämmung der Steuerhinterziehung wurden (über-)erfüllt. In 2019 beliefen sich die zusätzlichen Steuereinnahmen in Italien durch die Einführung der E-Rechnung auf 3,5 Mrd. Euro. Davon entfielen 2 Mrd. auf zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen, 945 Mio. auf das Aufdecken gefälschter Vorsteuerguthaben und 580 Mio. auf direkte Steuern.

Mit der E-Rechnung und dem Clearing-System sind aber nicht nur die italienischen Steuerbehörden zufrieden, auch für Rechnungssteller und -empfänger bieten sich Vorteile. Neben eingesparten Versandkosten profitieren die Rechnungssteller von deutlich beschleunigten Prozessen und einem vereinfachten Debitorenmanagement (in Italien waren sehr lange Zahlungsziele von 60, 90 oder 120 Tagen und deren Überschreiten durchaus üblich). Für Rechnungsempfänger wird die automatisierte Verarbeitung der Rechnungen erleichtert, wenn alle Daten bereits digital und maschinenlesbar eingehen. Damit reduziert sich der manuelle Aufwand und die Verarbeitungsprozesse werden beschleunigt.

Ausblick auf Deutschland

Nach Italien hat Ungarn Anfang 2021 ebenfalls ein Clearing-Modell inklusive E-Rechnung eingeführt und andere europäische Länder, wie Frankreich, Polen und die Slowakei diskutieren aktuell darüber. Die Vorteile des Ansatzes sind nicht von der Hand zu weisen, auch in Bezug auf die Standardisierung. Bei diesem Modell hat der Rechnungssender zum Beispiel nur einen Kanal und ein Format, die er bedienen können muss. Im Gegensatz zu Deutschland, wo es aufgrund der föderalen Struktur inzwischen einen bunten Strauß an sich in Nuancen unterscheidenden Umsetzungen und Plattformen gibt.

Die Digitalisierung in Deutschland schreitet weiter voran, der Trend weg vom Papier ist ungebrochen, auch wenn es um Rechnungen geht. Hinzu kommt, dass auch in Deutschland das Potenzial für Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe besteht. Die Wahrscheinlichkeit ist daher hoch, dass in Deutschland über kurz oder lang ebenfalls ein ähnliches Clearing-Modell eingeführt wird, von dem die E-Rechnung ein fester Bestandteil ist. Auch bei uns ist die Papierrechnung ein Auslaufmodell – und deren Ende könnte schneller kommen, als man heute denkt.

Autor

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Dina Haack

Dina Haack ist seit mehr als 10 Jahren in der B2B-Softwarebranche zu Hause. Bei der weltweit tätigen xSuite Group aus Ahrensburg verantwortet sie das Marketing. Thematisch befasst sie sich im Schwerpunkt mit SAP-integrierten Geschäftsprozessen sowie dem zukunftsweisenden E-Invoicing. Den Weg in die Cloud hat sie dabei schon längst gefunden. Seit Februar 2022 ist Dina außerdem Vorsitzende des Bitkom-Arbeitskreises Digital Office Services & Cloud.

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