{"id":11269,"date":"2026-01-09T12:01:35","date_gmt":"2026-01-09T11:01:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.xsuite.com\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-03-31T09:35:22","modified_gmt":"2026-03-31T07:35:22","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.xsuite.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"11269\" class=\"elementor elementor-11269 elementor-254\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-66b0aca e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"66b0aca\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ab774c4 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"ab774c4\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-96a109d e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"96a109d\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6d227d3 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6d227d3\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>A) Softwarekauf (Softwarelizenz)<\/strong><\/p><p><strong>1. Vertragsgegenstand<\/strong><br><strong>1.1<\/strong> Gegenstand von Softwarekaufvertr\u00e4gen ist der dauerhafte Erwerb von Lizenzen f\u00fcr die Standardsoftwareprodukte von xSuite (\u201eSoftware\u201c), die es dem Kunden erm\u00f6glichen, eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Dokumenten zu verarbeiten (\u201eDokumentenverarbeitung\u201c). Die hier dargelegten Bedingungen regeln ausschlie\u00dflich die Nutzung der Software. <br><strong>1.2<\/strong> Sofern die Software Softwarekomponenten Dritter enth\u00e4lt oder der Kunde \u00fcber xSuite Software eines Drittherstellers erwirbt, verpflichtet sich der Kunde, die geltenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bei Vertragsabschluss einzuhalten. Diese Lizenzbedingungen werden dem Kunden von xSuite zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Verf\u00fcgung gestellt. <br><strong>1.3<\/strong> Die Leistungsbeschreibung der Software ist im jeweiligen Kaufvertrag oder in der beigef\u00fcgten Programmbeschreibung detailliert aufgef\u00fchrt. Die Preisgestaltung und die Zahlungsbedingungen f\u00fcr die Software werden ebenfalls im jeweiligen Kaufvertrag festgelegt. Dar\u00fcber hinaus gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Preislisten der xSuite sowie etwaige Nebenkosten, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Z\u00f6lle, Verpackung, Lieferung und Transportkosten.  <\/p><p><strong>2. Pflichten des Kunden<\/strong><br><strong>2.1<\/strong> Der Kunde stellt in angemessenem Umfang die erforderliche Mitwirkung zur Verf\u00fcgung, um xSuite die Installation der Software auf dem vom Kunden benannten Server zu erm\u00f6glichen. Sofern der Kunde die Installation selbst durchf\u00fchrt, stellt der Kunde xSuite die aktuellen Identifikationsnummern oder andere relevante Informationen f\u00fcr jeden Server zur Verf\u00fcgung, auf dem die Software installiert werden soll. Der Kunde stellt xSuite alle f\u00fcr die Installation erforderlichen Unterlagen vollst\u00e4ndig und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung.  <br><strong>2.2<\/strong> Sofern die Nutzung der xSuite-Software Lizenzen f\u00fcr Software Dritter erfordert, wie z. B. Betriebssysteme, Datenbanken oder Zugriffsrechte auf externe Systeme, ist der Kunde allein f\u00fcr die Beschaffung solcher Lizenzen und die Sicherstellung ordnungsgem\u00e4\u00dfer Lizenzvereinbarungen verantwortlich. xSuite \u00fcbernimmt keine Verantwortung f\u00fcr damit verbundene Kosten oder Haftung, die sich aus solchen Lizenzanforderungen ergeben. <\/p><p><strong>3. Lizenzgew\u00e4hrung und Beschr\u00e4nkungen<\/strong><br><strong>3.1<\/strong> In Bezug auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software r\u00e4umt xSuite dem Kunden eine nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte sowie inhaltlich und r\u00e4umlich beschr\u00e4nkte Lizenz ein, (i) die Software sowie gegebenenfalls vereinbarte Add-ons zu diesem Zweck im ausf\u00fchrbaren Format f\u00fcr die vereinbarte Anzahl von Dokumententransaktionen auf einer der Anzahl der vereinbarten Lizenzen entsprechenden Anzahl von Servern (Bare-Metal oder virtuelle Maschine (VM)) zu nutzen. Gem\u00e4\u00df der Vereinbarung darf jede Lizenz nur einzeln einem bestimmten Server zugewiesen und nur mit diesem Server verwendet werden. Jeder Wechsel oder Austausch eines zugewiesenen Servers erfordert die L\u00f6schung der Software vom bisherigen Server. Zur Vermeidung von Missverst\u00e4ndnissen: Die vorgenannten Einschr\u00e4nkungen und Verpflichtungen gelten auch dann, wenn der Kunde die Software auf einem SAP-System (identifiziert durch eine SAP-Installationsnummer = Mandant) betreibt, das bei der SAP Deutschland AG &amp; Co. KG oder einer SAP-Tochtergesellschaft oder einem Konzernunternehmen registriert ist. Dar\u00fcber hinaus r\u00e4umt xSuite dem Kunden im Hinblick auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte an einer Software das Recht ein, (ii) die zugeh\u00f6rige Dokumentation, die xSuite seinen Kunden \u00fcblicherweise zur Verf\u00fcgung stellt (die \u201eDokumentation\u201c), zu nutzen und in angemessener Anzahl zu vervielf\u00e4ltigen. Eine (1) \u201eDokumententransaktion\u201c<br>umfasst die Durchf\u00fchrung der Datenextraktion, des Gesch\u00e4ftsprozesses und der Archivierung desselben Dokuments durch die Software, wobei der Beginn einer Dokumententransaktion bereits als Nutzung der Software f\u00fcr eine (1) Dokumententransaktion z\u00e4hlt.       <br><strong>3.2<\/strong> Der Kunde, einschlie\u00dflich seiner Mitarbeiter oder beauftragter Dritter zum Zweck der Dokumentenverarbeitung im Auftrag des Kunden, ist nur berechtigt, die Software, die Dokumentation und\/oder andere von xSuite im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellte Materialien zu nutzen, soweit dies ausdr\u00fccklich durch die Vereinbarung gestattet ist. In diesem Zusammenhang ist es dem Kunden nicht gestattet, anderen Personen die Nutzung \u00fcber diesen Umfang hinaus zu erlauben. Insbesondere darf der Kunde, sofern nicht ausdr\u00fccklich durch die Vereinbarung gestattet, weder selbst noch anderen Personen (einschlie\u00dflich seiner Mitarbeiter) gestatten:  <br>(i) Reverse Engineering durchzuf\u00fchren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder in der Software verk\u00f6rperte Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder Teile davon zu entdecken, soweit diese nicht von xSuite offengelegt werden, sofern dies nicht nach zwingendem Recht zul\u00e4ssig ist,<br>(ii) die Software oder Dokumentation zu verbreiten, zu \u00fcbertragen oder Unterlizenzen zu erteilen, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Bereitstellung der Software (a) \u00fcber Wiederverk\u00e4ufer oder andere Vertriebspartner oder (b) als Application Service Provider, Service Bureau oder Software as a Service,  <br>(iii) Modifikationen oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen,<br>(iv) zu versuchen, die Lizenzkontroll- und Schutzmechanismen innerhalb der Software zu modifizieren, zu \u00e4ndern oder zu umgehen,<br>(v) die Software zu vervielf\u00e4ltigen, es sei denn, dies ist f\u00fcr die vereinbarungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software erforderlich, und mit der Ausnahme, dass der Kunde bis zu zwei Archivkopien der Software ausschlie\u00dflich zu Sicherungszwecken anfertigen darf, sofern der Kunde diese f\u00fcr seine Nutzung im Rahmen der Vereinbarung lizenziert hat,<br>(vi) die Software auf mehr Servern zu nutzen, zu installieren, auszuf\u00fchren oder anderweitig zu verwenden, als Lizenzen lizenziert sind, oder<br>(vii) Urheberrechtsvermerke oder Namen, Marken, Dienstleistungsmarken, Slogans, Hyperlinks oder andere Kennzeichnungen, die auf einem Anzeigebildschirm innerhalb der Software enthalten sind, zu entfernen, zu verdecken oder zu \u00e4ndern.<br><strong>3.3<\/strong> Sofern die Parteien eine Testphase vereinbart haben, ist das in diesem Abschnitt der AGB gew\u00e4hrte Nutzungsrecht durch die Implementierung von Softwareschutzmechanismen auf eine Dauer von drei (3) Monaten begrenzt. Nach Ablauf der Testphase und vorbehaltlich der Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung durch den Kunden wird dem Kunden ein Nutzungsrecht f\u00fcr unbegrenzte Zeit gew\u00e4hrt. <br><strong>3.4 <\/strong>xSuite r\u00e4umt den mit dem Kunden verbundenen Unternehmen das Recht ein, die Software gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieses Abschnitts der AGB zu nutzen, vorausgesetzt, dass diese Nutzung ausschlie\u00dflich im Interesse des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen erfolgt. Im Sinne dieser AGB sind \u201everbundene Unternehmen\u201c: (i) Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. des Aktiengesetzes (AktG) verbunden sind, und (ii) Unternehmen, die w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages zu verbundenen Unternehmen des Kunden werden. Der Kunde stellt sicher, dass alle verbundenen Unternehmen, welche die Software nutzen, die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die Bestimmungen zur Lizenzierung, zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Vertraulichkeit, im gleichen Umfang wie der Kunde selbst einhalten. Der Kunde haftet in vollem Umfang f\u00fcr alle Handlungen oder Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit deren Nutzung der Software, so als ob diese Handlungen oder Unterlassungen seine eigenen w\u00e4ren.      <\/p><p><strong>4. Dokumententransaktionen<\/strong><br><strong>4.1<\/strong> \u00dcberschreitet der Kunde die vereinbarte Anzahl an Dokumententransaktionen, sind weitere Dokumententransaktionen nicht mehr m\u00f6glich. Dennoch kann der Kunde die<br>Software weiterhin nutzen und zus\u00e4tzliche Dokumententransaktionen (die \u201eZus\u00e4tzlichen Dokumententransaktionen\u201c) in Bl\u00f6cken von 1.000 Zus\u00e4tzlichen Dokumententransaktionen lizenzieren. <br><strong>4.2<\/strong> Am Ende jedes Vertragsjahres verfallen alle nicht genutzten Dokumententransaktionen und der Kunde kann nicht genutzte Dokumententransaktionen nicht in das jeweils n\u00e4chste Vertragsjahr \u00fcbertragen.<\/p><p><strong>5. \u00dcbertragung<\/strong><br><strong>5.1<\/strong> Der Kunde ist berechtigt, die Software einschlie\u00dflich des Benutzerhandbuchs und aller anderen Begleitmaterialien vollst\u00e4ndig und dauerhaft gegen Zahlung einer einmaligen Geb\u00fchr an einen Dritten zu \u00fcbertragen. Eine teilweise \u00dcbertragung oder Aufteilung von Volumenlizenzen ist ausdr\u00fccklich untersagt. Der Dritte muss der fortgesetzten Anwendbarkeit der vereinbarten Nutzungsbedingungen, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, sowohl gegen\u00fcber xSuite als auch dem urspr\u00fcnglichen Lizenzgeber zustimmen. Bei der \u00dcbertragung \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde alle Kopien der Software an den neuen Nutzer, einschlie\u00dflich etwaiger Sicherungskopien, oder vernichtet alle nicht \u00fcbertragenen Kopien vollst\u00e4ndig. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit der \u00dcbertragung.    <br><strong>5.2<\/strong> Der Kunde teilt xSuite die \u00dcbertragung schriftlich mit und gibt dabei den Namen und die vollst\u00e4ndige Anschrift des neuen Nutzers an. Dar\u00fcber hinaus erbringt der Kunde den Nachweis, dass die Software vollst\u00e4ndig aus den Systemen des Kunden gel\u00f6scht wurde. xSuite beh\u00e4lt sich das Recht vor, die \u00dcbertragung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt der vollst\u00e4ndigen Unterlagen abzulehnen, wenn begr\u00fcndete Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass der Dritte gegen die Lizenzbedingungen versto\u00dfen k\u00f6nnte, insbesondere durch unbefugte Vervielf\u00e4ltigung oder Missbrauch.  <br><strong>5.3<\/strong> Mit der \u00dcbertragung der Software an einen Dritten erl\u00f6schen alle vertraglichen Verpflichtungen von xSuite gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Kunden. xSuite \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr etwaige Inkompatibilit\u00e4ten der Software mit der Systemumgebung des neuen Nutzers noch f\u00fcr Kosten, die aufgrund erforderlicher Anpassungen, Neuinstallationen oder anderer damit verbundener Ma\u00dfnahmen entstehen. <\/p><p><strong>6. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br><strong>6.1<\/strong> Die Vertragsparteien erkennen an, dass es nicht m\u00f6glich ist, Software zu entwickeln, die unter allen Anwendungsbedingungen vollst\u00e4ndig fehlerfrei ist. F\u00fcr die bereitgestellte Software gew\u00e4hrleistet xSuite, dass die Software in allen wesentlichen Aspekten wie in der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Einzelbestellung spezifiziert funktioniert. <br><strong>6.2<\/strong> xSuite gew\u00e4hrleistet, dass die gelieferte Version der Software f\u00fcr die beabsichtigte vertragliche Nutzung gem\u00e4\u00df den im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbarten Merkmalen geeignet ist. Im Falle erheblicher Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen hat xSuite das Recht, den Mangel nach eigenem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Sofern xSuite den Mangel nicht behebt, ist der Kunde berechtigt, eine Minderung der vereinbarten Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 437 Nr. 2 Var. 2, 441 BGB zu verlangen. Sollte die Nacherf\u00fcllung letztlich fehlschlagen, steht dem Kunden das gesetzliche R\u00fccktrittsrecht zu. xSuite haftet nicht f\u00fcr Aufwendungen, die dem Kunden f\u00fcr die M\u00e4ngelbeseitigung durch Dritte oder f\u00fcr sonstige damit verbundene Vertragskosten entstehen.     <br><strong>6.3<\/strong> xSuite haftet nicht, soweit ein Versto\u00df gegen die vorstehende Gew\u00e4hrleistung ganz oder teilweise verursacht wird durch (i) vom Kunden verwendete und nicht von xSuite bereitgestellte Komponenten oder Dienstleistungen Dritter; (ii) unbefugte Nutzung oder Nutzung der Software entgegen der Dokumentation und der Vereinbarung, (iii) \u00c4nderungen an der Software ohne vorherige Zustimmung von xSuite, (iv) Nutzung der Software in einer anderen als der in der xSuite-Dokumentation oder Leistungsbeschreibung empfohlenen Umgebung oder (v) vom Kunden, seinen Mitarbeitern oder seinen Subunternehmern und\/oder Nutzern des Kunden eingebrachte Viren.     <br><strong>6.4<\/strong> Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden gegen xSuite verj\u00e4hren zw\u00f6lf (12) Monate nach Lieferung der Software oder, sofern eine Abnahme erforderlich ist, zw\u00f6lf (12)<br>Monate ab dem Datum der Abnahme. Diese Verj\u00e4hrungsfrist gilt nicht in F\u00e4llen vors\u00e4tzlichen Fehlverhaltens, arglistigen Verhaltens, Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, f\u00fcr die weiterhin die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist gilt. <\/p><p><strong>7. Pr\u00fcfungsrecht<\/strong><br>Nicht mehr als einmal pro Vertragsjahr des jeweiligen Softwarewartungsvertrags hat xSuite das Recht, eine Pr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, dass der Kunde die Software in \u00dcbereinstimmung mit der erworbenen Software nutzt. Zu diesem Zweck muss der Kunde xSuite die entsprechenden Informationen zur Verf\u00fcgung stellen. Alternativ hat xSuite das Recht, einen unabh\u00e4ngigen Pr\u00fcfer zu beauftragen, eine Vor-Ort-Pr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Die Pr\u00fcfung erfolgt w\u00e4hrend der normalen Gesch\u00e4ftszeiten nach einer schriftlichen Vorank\u00fcndigung von mindestens f\u00fcnfzehn (15) Kalendertagen an den Kunden (die Benachrichtigung per E-Mail gilt f\u00fcr diesen Zweck als ausreichend). Die Pr\u00fcfung wird auf alleinige Kosten und auf Rechnung von xSuite durchgef\u00fchrt und unterliegt angemessenen Sicherheits- und Zugriffsbeschr\u00e4nkungen. Der Kunde ist berechtigt, w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung Personal des Kunden anwesend sein zu lassen. Wenn eine gem\u00e4\u00df diesem Abschnitt durchgef\u00fchrte Pr\u00fcfung ergibt, dass der Kunde Lizenzgeb\u00fchren f\u00fcr die vereinbarten Dokumententransaktionen w\u00e4hrend des von der Pr\u00fcfung abgedeckten Zeitraums um mehr als 3 % zu niedrig gezahlt hat, zahlt der Kunde xSuite den Betrag dieser Unterzahlung und erstattet xSuite dar\u00fcber hinaus die angemessenen und tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr diese Pr\u00fcfung.      <\/p><p><strong>8. Zus\u00e4tzliche Bestimmungen<\/strong><br>Zus\u00e4tzlich gelten die globalen Gesch\u00e4ftsbedingungen in <strong>Abschnitt D)<\/strong>.<\/p><p><strong>B) Softwarewartung<\/strong><\/p><p><strong>1. Vertragsgegenstand<\/strong><br><strong>1.1 <\/strong>Gegenstand von Softwarepflegevertr\u00e4gen ist die Erbringung von Pflegeleistungen f\u00fcr von xSuite gelieferte Standardsoftwareprodukte (\u201eSoftware\u201c), wie in Abschnitt A) dieser AGB definiert. Solche Pflegeleistungen werden ausschlie\u00dflich zu den hier dargelegten Bedingungen erbracht und dienen dazu, die Betriebsbereitschaft der Software beim Kunden aufrechtzuerhalten, ohne eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft zu garantieren. <br><strong>1.2<\/strong> Voraussetzung f\u00fcr die Erbringung der Wartungsleistungen ist, dass die Lizenzbedingungen f\u00fcr Software, die nicht von xSuite entwickelt oder geliefert wurde und denen der Kunde unterliegt, keine Beschr\u00e4nkungen auferlegen, die die Erbringung der Wartungsleistungen f\u00fcr die zu wartende Standard-Software behindern oder verhindern w\u00fcrden, einschlie\u00dflich etwaiger Einschr\u00e4nkungen von Verarbeitungsrechten Dritter. Im Falle von Verst\u00f6\u00dfen gegen solche Lizenzbedingungen stellt der Kunde xSuite vollst\u00e4ndig von allen Anspr\u00fcchen frei, die von Dritten aufgrund solcher Verst\u00f6\u00dfe geltend gemacht werden. <\/p><p><strong>2. Definitionen<\/strong><br>(i) <strong>\u201eFehler\u201c<\/strong> bezeichnet jedes Versagen der Software, im Wesentlichen in \u00dcbereinstimmung mit der jeweils aktuellen Dokumentation und deren Spezifikationen zu arbeiten, das xSuite zuzurechnen ist.<br>(ii) <strong>\u201eFix\u201c<\/strong> bezeichnet einen Software-Patch oder eine Umgehungsl\u00f6sung (Work-around) f\u00fcr einen Fehler.<br>(iii) <strong>\u201eReaktionszeit\u201c<\/strong> ist die Zeit, die zwischen dem Eingang einer qualifizierten Fehlermeldung im Sinne von Abschnitt B) Ziffer 9 der AGB und dem Beginn der qualifizierten St\u00f6rungsbearbeitung durch xSuite vergeht.<br>(iv)<strong> \u201eRelease\u201c <\/strong>bezeichnet eine Erh\u00f6hung der 1. Stelle der Versionsnummer in einem vierstufigen Versionskontrollsystem (z. B. v4.0 auf v5.0). Ein Release bietet wesentliche Verbesserungen und umfasst \u00c4nderungen an der Grundstruktur der Software, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf die Aufnahme zus\u00e4tzlicher Merkmale, Funktionalit\u00e4ten und Korrekturen von Fehlern in der Software.<br>(v) <strong>\u201eSupport\u201c <\/strong>bezeichnet E-Mail- und Telefon-Supportleistungen im Zusammenhang mit Fehlern in der Software sowie die Bereitstellung von Fixes.<br>(vi) <strong>\u201eUpdate\u201c<\/strong> bezeichnet eine Erh\u00f6hung der 2. Stelle der Versionsnummer in einem vierstufigen Versionskontrollsystem (z. B. v4.1 auf v4.2). Ein Update bietet geringf\u00fcgige Modifikationen, die den grundlegenden Charakter oder die Struktur der Software nicht wesentlich ver\u00e4ndern oder Fehler oder M\u00e4ngel in der Software beheben.  <\/p><p><strong>3. Support-Zeiten<\/strong><br><strong>3.1<\/strong> xSuite unterh\u00e4lt und betreibt einen zentralen Ansprechpartner. Der zentrale Ansprechpartner ist w\u00e4hrend der relevanten Support-Zeiten telefonisch oder \u00fcber das Webportal von xSuite rund um die Uhr erreichbar (Fehler, die \u00fcber das Webportal gemeldet werden, werden jedoch nur w\u00e4hrend der Support-Zeiten bearbeitet). xSuite empfiehlt, Fehler mit Schweregrad 1 \u00fcber das Webportal zu melden.  <br><strong>3.2 <\/strong>Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr (MEZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Schleswig-Holstein sowie der 24. und 31. Dezember (\u201esupportfreie Tage\u201c).<br><strong>3.3 <\/strong>F\u00fcr die Produktlinie \u201etangro\u201c gelten besondere Supportzeiten, n\u00e4mlich Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-W\u00fcrttemberg und die supportfreien Tage.<\/p><p><strong>4. Priorit\u00e4tsstufen<\/strong><br>xSuite wird auf alle vom Kunden gemeldeten Fehler gem\u00e4\u00df den unten aufgef\u00fchrten Reaktionszeiten reagieren:<br>(i) Priorit\u00e4t 1 (\u201eNotfall\u201c) ist f\u00fcr schwerwiegende Fehler und f\u00fcr Notf\u00e4lle reserviert, welche die Software betreffen und durch Fehler verursacht werden. Die Reaktionszeit f\u00fcr Notf\u00e4lle betr\u00e4gt vier (4) Stunden. <br>(ii) Priorit\u00e4t 2 (\u201eKritisch\u201c) gilt f\u00fcr kritische Probleme beim Betrieb der Software, die keinen Totalausfall verursachen, oder f\u00fcr Probleme, welche die Software beeintr\u00e4chtigen. Die Reaktionszeit betr\u00e4gt zehn (10) Stunden. <br>(iii) Priorit\u00e4t 3 (\u201eNormal\u201c) gilt f\u00fcr alle anderen F\u00e4lle oder Probleme, die Kunden mit der Software haben k\u00f6nnten. Die Reaktionszeit betr\u00e4gt zwanzig (20) Stunden. <\/p><p><strong>5. Leistungen<\/strong><br><strong>5.1<\/strong> xSuite bietet E-Mail- und Telefon-Support f\u00fcr alle technischen Probleme im Zusammenhang mit Fehlern in der Software, wie in Abschnitt B) Ziffer 4 dieser AGB beschrieben.<br><strong>5.2<\/strong> xSuite behebt Fehler wie in Abschnitt B) Ziffer 4 dieser AGB beschrieben und stellt alle relevanten Releases und Updates zur Verf\u00fcgung, sobald diese verf\u00fcgbar sind. Es liegt im alleinigen Ermessen von xSuite, ob ein Fehler durch Fehlerkorrektur oder durch Bereitstellung eines Release oder Update behoben wird. <br><strong>5.3<\/strong> xSuite beh\u00e4lt sich das Recht vor, Subunternehmer zur Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen aus dem Softwarewartungsvertrag einzusetzen.<\/p><p><strong>6. Fehlerkorrektur<\/strong><br>xSuite erbringt Support-Leistungen f\u00fcr jeden gemeldeten und reproduzierbaren Fehler in der Software mit einem Aufwand, der dem Schweregrad entspricht, wie in diesem Abschnitt der AGB n\u00e4her beschrieben. Bei Feststellung eines Fehlers muss der Kunde (i) xSuite \u00fcber diesen Fehler wie in Abschnitt B) Ziffer 4 dieser AGB beschrieben benachrichtigen; und (ii) xSuite Informationen gem\u00e4\u00df Abschnitt B) Ziffer 9 dieser AGB zur Verf\u00fcgung stellen. xSuite ist nicht f\u00fcr die Korrektur von Fehlern verantwortlich, die nicht der Software zuzurechnen sind.    <\/p><p><strong>7. Bereitstellung und Nutzung von Releases, Updates und Fixes<\/strong><br>xSuite stellt dem Kunden alle Fixes, Upgrades und Updates elektronisch zum Download zur Verf\u00fcgung. Updates f\u00fcr die Produktlinie \u201etangro\u201c k\u00f6nnen \u00fcber die Standard-Aktivierungsfunktion (Aktivierungsprozess) abgerufen werden. <\/p><p><strong>8. Nicht vom Support abgedeckte Leistungen<\/strong><br><strong>8.1<\/strong> xSuite ist nicht verpflichtet, Support f\u00fcr Fehler oder Probleme zu leisten, die durch eine ausgeschlossene Ursache verursacht wurden. Support ist ausgeschlossen, wenn die Verletzung der vertraglichen Gew\u00e4hrleistung ganz oder teilweise verursacht wird durch (i) vom Kunden verwendete und nicht von xSuite bereitgestellte Komponenten oder Dienstleistungen Dritter; (ii) unbefugte Nutzung oder Nutzung der Software entgegen der Dokumentation und der Vereinbarung, (iii) \u00c4nderungen an der Software ohne vorherige Zustimmung von xSuite, (iv) Nutzung der Software in einer anderen als der in der xSuite-Dokumentation oder Leistungsbeschreibung empfohlenen Umgebung oder (v) vom Kunden, seinen Mitarbeitern oder seinen Subunternehmern und\/oder Nutzern des Kunden eingebrachte Viren.      <br><strong>8.2<\/strong> Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass xSuite, sofern nicht anders vereinbart, keine bereitgestellten Releases, Updates oder Fixes installiert und dass der Kunde allein f\u00fcr den Download und die Installation von Releases, Updates oder Fixes verantwortlich ist.<br><strong>8.3<\/strong> Der Support umfasst keine Beratung zum Einsatz der Software und zur spezifischen Anpassung der Software an die Bed\u00fcrfnisse des Kunden.<\/p><p><strong>9. Pflichten des Kunden<\/strong><br><strong>9.1<\/strong> Der Kunde verpflichtet sich, xSuite alle von xSuite angeforderten Informationen und Materialien zur Verf\u00fcgung zu stellen, die zur Reproduktion, Diagnose und Behebung eines vom Kunden gemeldeten Fehlers oder anderen Problems mit der Software erforderlich sind. Sofern und soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht rechtzeitig nachkommt, wird xSuite von seiner eigenen Verpflichtung zur Erbringung von Support in dem Umfang befreit, in dem die Leistungen von xSuite dadurch behindert oder erschwert werden, bis der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. <br><strong>9.2 <\/strong>Der Kunde erkennt an, dass die F\u00e4higkeit von xSuite, einen zufriedenstellenden Support zu leisten, davon abh\u00e4ngt, dass xSuite \u00fcber die Informationen verf\u00fcgt, die erforderlich sind, um das gemeldete Problem mit der Software zu reproduzeren. Bei der Meldung eines Fehlers an xSuite sendet der Kunde einen vollst\u00e4ndigen und genauen Fehlerbericht (einen \u201eFehlerbericht\u201c), der Folgendes enth\u00e4lt: (a) Name des Kunden und technische Kontaktinformationen vor Ort; (b) Version und Release-Stand der Software; (c) Plattform und Version, auf der die Software l\u00e4uft; (d) eine hinreichend detaillierte Beschreibung des Fehlers zusammen mit<br>allen unterst\u00fctzenden Informationen, von denen die Techniker des Kunden glauben, dass sie xSuite bei der Diagnose unterst\u00fctzen; (e) alle Fehlermeldungen oder sonstigen Meldungen, die vom System im Zusammenhang mit dem Fehler erzeugt wurden; (f) alle anwendbaren Trace-Dateien und\/oder Fehlerprotokolle; (g) einen Testfall oder Anweisungen, die erforderlich sind, um den Fehler zu demonstrieren; (h) die Angabe aller zus\u00e4tzlichen Informationen (wie Dumps, Protokolle usw.), die verf\u00fcgbar sind oder zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen; und (i) Datum und Uhrzeit des Auftretens des Fehlers.         <br><strong>9.3<\/strong> Die von xSuite bereitgestellten Releases, Updates und Fixes k\u00f6nnen f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betrieb der Software erforderlich sein. Daher (a) erkl\u00e4rt sich der Kunde bereit, alle von xSuite zur Verf\u00fcgung gestellten Releases, Updates und Fixes unverz\u00fcglich zu installieren, und (b) erkennt an, dass xSuite andernfalls nicht zur Erbringung von Supportleistungen verpflichtet ist.  <br><strong>9.4<\/strong> Die Mitarbeiter des Kunden m\u00fcssen \u00fcber fundierte Kenntnisse der Software verf\u00fcgen, um die Fehlerberichte einzureichen und als Ansprechpartner f\u00fcr die notwendige Unterst\u00fctzung bei einer Fehlerbehebung zu fungieren. Mindestens ein (1) Mitarbeiter des Kunden hat erfolgreich an einer Software-Schulung durch xSuite teilgenommen. <\/p><p><strong>10. Lizenzvermessung<\/strong><br>Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass xSuite am Ende eines jeden Vertragsjahres die Anzahl der Zus\u00e4tzlichen Dokumententransaktionen des Kunden mit technischen Mitteln \u00fcberpr\u00fcfen kann.<\/p><p><strong>11. Geb\u00fchren und Zahlung<\/strong><br><strong>11.1 <\/strong>Die Verg\u00fctung f\u00fcr die Pflege der Software richtet sich nach dem jeweiligen Softwarepflegevertrag und wird f\u00fcr jedes Kalenderjahr im Voraus in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist am ersten (1.) Werktag eines jeden Abrechnungszeitraums im Voraus zur Zahlung f\u00e4llig. Eine etwaige zeitanteilige Verg\u00fctung f\u00fcr einen Pflegezeitraum vor Beginn des ersten vollen Abrechnungszeitraums wird zeitanteilig bis zum Jahresende in Rechnung gestellt und ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig.  <br><strong>11.2<\/strong> Nach Ablauf der urspr\u00fcnglichen Vertragslaufzeit beh\u00e4lt sich xSuite das Recht vor, die Verg\u00fctung f\u00fcr die Softwarepflege zu Beginn eines jeden Kalenderjahres nach billigem Ermessen (gem\u00e4\u00df \u00a7 315 BGB) nach oben oder unten anzupassen, sofern keine fristgerechte K\u00fcndigung erfolgt ist. Eine Preiserh\u00f6hung ist nur zul\u00e4ssig, wenn sie dem Kunden so rechtzeitig mitgeteilt wird, dass dieser den Vertrag vor dem Inkrafttreten der Erh\u00f6hung zum Ende des jeweiligen Verl\u00e4ngerungszeitraums k\u00fcndigen kann. <\/p><p><strong>12. Laufzeit und K\u00fcndigung<\/strong><br><strong>12.1<\/strong> Die Laufzeit des Softwarepflegevertrages beginnt zu dem von den Parteien im Vertrag festgelegten Startdatum und l\u00e4uft zun\u00e4chst bis zum Ende der im Vertrag genannten Grundlaufzeit. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verl\u00e4ngert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein (1) Jahr zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich k\u00fcndigt. <br><strong>12.2<\/strong> Jede Partei kann den Vertrag bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung mit sofortiger Wirkung k\u00fcndigen.<\/p><p><strong>13. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br><strong>13.1<\/strong> xSuite gew\u00e4hrleistet, dass die erbrachten Pflegeleistungen den im Softwarepflegevertrag vereinbarten Bedingungen entsprechen. Etwaige M\u00e4ngel der Supportleistungen sind vom Kunden durch einen Fehlerbericht gem\u00e4\u00df<br>Abschnitt B) Nr. 9 dieser AGB zu dokumentieren. Gelingt es xSuite nicht, wesentliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, so hat der Kunde xSuite eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Problems einzur\u00e4umen. Sollte xSuite die Abweichungen von den vertraglichen Leistungsspezifikationen innerhalb der Nachfrist nicht beseitigen oder keine Alternativl\u00f6sung finden, die dem Kunden eine vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software erm\u00f6glicht, so hat der Kunde das Recht, den Softwarepflegevertrag fristlos zu k\u00fcndigen. Die gleichen Bestimmungen gelten im Falle eines nachgewiesenen Fehlers in der von xSuite bereitgestellten Software.    <br><strong>13.2 <\/strong>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist endet zw\u00f6lf (12) Monate nach der Abnahme der Leistungsergebnisse oder, falls keine f\u00f6rmliche Abnahme erfolgt, zw\u00f6lf (12) Monate nach der Inbetriebnahme der jeweiligen Leistungsergebnisse oder zw\u00f6lf (12) Monate nach der Beendigung des Vertrages, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf Fehler oder sonstige M\u00e4ngel, die aus Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen resultieren. Die Gew\u00e4hrleistung erlischt auch, wenn der Kunde die Pflegeergebnisse selbst \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst.  <\/p><p><strong>14. Zus\u00e4tzliche Bestimmungen<\/strong><br>Erg\u00e4nzend gelten die allgemeinen Bestimmungen in <strong>Abschnitt D)<\/strong>.<\/p><p><strong>C) Vereinbarung \u00fcber allgemeine IT-Dienstleistungen<\/strong><\/p><p><strong>1. Vertragsgegenstand<\/strong><br><strong>1.1 <\/strong>Gegenstand von xSuite-Dienstleistungsvertr\u00e4gen ist die Erbringung von allgemeinen IT-Dienstleistungen. Sofern in einer Einzelvereinbarung nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes festgelegt ist, werden die Leistungen ausschlie\u00dflich gem\u00e4\u00df den hier dargelegten Bedingungen erbracht. <br><strong>1.2<\/strong> xSuite erbringt Beratungs- und sonstige Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einhaltung des f\u00fcr die jeweilige Software geltenden Standards und mit dem Ziel, den Kunden in die Lage zu versetzen, seine Hard- und Software im Rahmen des im Einzelvertrag vereinbarten Leistungsumfangs zu nutzen. xSuite garantiert jedoch nicht den Erfolg der Leistungen. Die letztendliche Verantwortung f\u00fcr das Projekt und dessen Erfolg liegt allein beim Kunden.  <br><strong>1.3<\/strong> xSuite beh\u00e4lt sich das Recht vor, Subunternehmer f\u00fcr die Erbringung von IT-Dienstleistungen ganz oder teilweise einzusetzen.<\/p><p><strong>2. Zusammenarbeit der Vertragsparteien<\/strong><br><strong>2.1 <\/strong>Der Kunde benennt einen verantwortlichen Projektleiter und f\u00fcr den Fall einer vor\u00fcbergehenden Verhinderung (Urlaub, Krankheit etc.) einen Stellvertreter als Ansprechpartner f\u00fcr xSuite. Der Projektleiter stellt sicher, dass die vom Kunden w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Vertrages zu treffenden Entscheidungen und die zu erbringenden Professional Services termingerecht abgeschlossen werden. Entsteht ein Konflikt durch Arbeits- und Aufgabenverschiebungen bei den Mitarbeitern des Kunden, hat das interne Projektmanagement eine L\u00f6sung herbeizuf\u00fchren.  <br><strong>2.2<\/strong> Der Kunde richtet Anfragen bez\u00fcglich der zu erbringenden Professional Services ausschlie\u00dflich an den von xSuite benannten verantwortlichen Ansprechpartner und erteilt den anderen von xSuite eingesetzten Personen keine Weisungen.<br><strong>2.3<\/strong> Wird eine von xSuite zur Durchf\u00fchrung des Vertrages eingesetzte Person auf Wunsch des Kunden durch eine andere Person ersetzt und ist eine Einarbeitungszeit erforderlich, so<br>geht dies zu Lasten des Kunden. Bei der Auswahl wird xSuite die Interessen des Kunden angemessen ber\u00fccksichtigen. 2.4 Der Kunde ist f\u00fcr die Sicherung seiner Daten im Projekt nach dem Stand der Technik allein verantwortlich. Die Mitarbeiter von xSuite gehen davon aus, dass Daten, mit denen sie in Ber\u00fchrung kommen k\u00f6nnen und bei denen allgemein davon ausgegangen wird, dass diese gesichert sind, tats\u00e4chlich gesichert sind. In begr\u00fcndeten Zweifelsf\u00e4llen werden sie die Situation durch R\u00fccksprache mit dem Kunden kl\u00e4ren.    <\/p><p><strong>3. Nutzungsrecht<\/strong><br>xSuite r\u00e4umt dem Kunden ein nicht-exklusives, unbefristetes, weltweites und \u00fcbertragbares Recht zur Nutzung der gegebenenfalls im Rahmen des Vertrages \u00fcber IT-Dienstleistungen erstellten urheberrechtlich gesch\u00fctzten Ergebnisse ein, soweit sich diese Nutzung aus dem Zweck des jeweiligen Vertrages ergibt.<\/p><p><strong>4. Geb\u00fchren und Zahlung<\/strong><br><strong>4.1 <\/strong>Die im Vertrag vereinbarte Verg\u00fctung auf Zeit- und Materialbasis stellt die Verg\u00fctung f\u00fcr den tats\u00e4chlichen Zeitaufwand bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen dar. Wurde eine Obergrenze f\u00fcr die zeitabh\u00e4ngige Verg\u00fctung vereinbart, bleibt xSuite zur vollst\u00e4ndigen Erbringung der Leistungen verpflichtet, auch wenn diese Obergrenze erreicht wird. Materialkosten werden gesondert verg\u00fctet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden als Arbeitszeit verg\u00fctet.   <br><strong>4.2 <\/strong>Sofern nicht anders vereinbart, stellt xSuite Rechnungen nachtr\u00e4glich auf monatlicher Basis aus und f\u00fcgt die entsprechenden Leistungsnachweise in dem von xSuite verwendeten Standardformat bei. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Leistungsnachweise in einem vom Standardformat abweichenden Format, es sei denn, eine solche Abweichung wurde ausdr\u00fccklich und gesondert vereinbart. Die Rechnung und der zugeh\u00f6rige Leistungsnachweis gelten als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich Widerspruch erhebt. Mit der Genehmigung wird die Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.   <br><strong>4.3 <\/strong>Die Zeiterfassung f\u00fcr die von xSuite eingesetzten Berater erfolgt ausschlie\u00dflich im Serviceerfassungssystem von xSuite. Die Leistungsnachweise basieren auf den Eintr\u00e4gen aus dieser Zeiterfassung und werden im Standardformat von xSuite erstellt. Eine Zeiterfassung in den Systemen des Kunden erfolgt nur, wenn hier\u00fcber eine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.  <br><strong>4.4 <\/strong>Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis stellt die Verg\u00fctung f\u00fcr alle vertraglichen Leistungen dar und wird mit der vollst\u00e4ndigen Erbringung der Leistungen f\u00e4llig. Voraussetzung f\u00fcr die Zahlung ist der Erhalt einer pr\u00fcff\u00e4higen Rechnung. <br><strong>4.5 <\/strong>Rechnungen werden an den vertraglich vereinbarten Rechnungsempf\u00e4nger auf dem zwischen den Parteien vereinbarten \u00dcbermittlungsweg versandt, insbesondere elektronisch oder, falls ausdr\u00fccklich vereinbart, per Post. Abweichende Empf\u00e4nger oder \u00dcbermittlungswege werden nur ber\u00fccksichtigt, wenn sie dem Absender unverz\u00fcglich in Textform mitgeteilt werden. <br><strong>4.6 <\/strong>Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten werden gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen xSuite-Preisliste erstattet.<br><strong>4.7 <\/strong>Sagt der Kunde verbindliche Termine f\u00fcr bei xSuite bestellte Leistungen weniger als die folgenden Zeitr\u00e4ume vor dem vereinbarten Beginn ab, ist xSuite berechtigt, die folgenden Stornogeb\u00fchren zu berechnen:<br>\u2022 Weniger als 72 Stunden vor Leistungsbeginn: 25 % der vereinbarten Stunden;<br>\u2022 Weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 50 % der vereinbarten Stunden;<br>\u2022 Weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 % der vereinbarten Stunden.<br>Ein Termin gilt als verbindlich, sobald er mit xSuite mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) vereinbart wurde. Stornierungen m\u00fcssen ebenfalls mindestens in Textform erfolgen. <\/p><p><strong>5. Change Requests<\/strong><br><strong>5.1<\/strong> Den Parteien ist bewusst, dass \u00c4nderungen, Anpassungen und Erg\u00e4nzungen der Professional Services sowie zus\u00e4tzliche Leistungen im Interesse der Parteien notwendig oder sinnvoll erscheinen k\u00f6nnen.<br><strong>5.2<\/strong> Sollten sich w\u00e4hrend der Konzeption oder Umsetzung des Projekts weitere \u2013 bisher unbekannte \u2013 Anforderungen ergeben, wird die Anfrage zur Umsetzung dieser Anforderung als Change Request zwischen dem Projektmanagement des Kunden und dem Projektmanagement der xSuite Group definiert. Ein Change Request ist eine additive, kostenpflichtige Leistung, die gesondert zu beauftragen ist. Wird ein Change Request beauftragt, werden die im Change Request definierten Anforderungen Teil der Konzeption oder Umsetzung des Projekts.  <br><strong>5.3 <\/strong>xSuite wird einen Change Request des Kunden innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt des Change Requests pr\u00fcfen und dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitteilen, ob xSuite dem Change Request grunds\u00e4tzlich zustimmt. Erfolgt diese Mitteilung nicht innerhalb von 15 Werktagen, gilt der Change Request als abgelehnt. Stimmt xSuite dem Change Request zu, wird xSuite innerhalb von 15 Werktagen ein Angebot f\u00fcr die Umsetzung des Change Requests erstellen und dem Kunden zusenden. Nimmt der Kunde dieses Angebot nicht innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt durch den Kunden schriftlich oder per E-Mail an, gilt es als vom Kunden abgelehnt.   <br><strong>5.4 <\/strong>Werden die notwendigen Anpassungen der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der verbindlichen Angebotsfrist des Realisierungsangebots abgeschlossen, werden die Arbeiten zu den Bedingungen des bestehenden Vertrages fortgesetzt. Die Leistungsfristen verl\u00e4ngern sich um die Anzahl der Arbeitstage, an denen die Arbeiten infolge des Change Requests oder der Pr\u00fcfung des Change Requests unterbrochen wurden. F\u00fcr den Zeitraum der Unterbrechung ist xSuite berechtigt, die vereinbarte Aufwandsentsch\u00e4digung oder eine angemessene Anpassung des vereinbarten Festpreises zu verlangen, es sei denn, xSuite hat die betroffenen Mitarbeiter w\u00e4hrend der Unterbrechung anderweitig eingesetzt oder dies vors\u00e4tzlich unterlassen.  <\/p><p><strong>6. Abnahme<\/strong><br><strong>6.1 <\/strong>Sieht die vertragliche Vereinbarung vor, dass das Leistungsergebnis einer Abnahmepr\u00fcfung unterliegt, so wird diese Pr\u00fcfung innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige und der \u00dcbergabe oder Bereitstellung des Leistungsergebnisses durchgef\u00fchrt. Die Anzeige kann per E-Mail erfolgen. Werden innerhalb dieser vierzehn (14) Kalendertage keine M\u00e4ngel an xSuite gemeldet, gilt die Abnahme als erkl\u00e4rt. Die Abnahme kann nur bei Vorliegen wesentlicher M\u00e4ngel verweigert werden.  <br><strong>6.2 <\/strong>Wesentliche M\u00e4ngel sind schwerwiegende Fehler oder dringende Probleme in der Software, die aus Fehlern resultieren, welche die Funktionalit\u00e4t wesentlich beeintr\u00e4chtigen.<br><strong>6.3<\/strong> Bei wesentlichen M\u00e4ngeln wird xSuite diese innerhalb einer angemessenen Frist, die drei\u00dfig (30) Kalendertage nicht \u00fcberschreiten darf, beheben. Nach Abschluss der Abhilfema\u00dfnahmen wird eine neue Abnahmepr\u00fcfung durchgef\u00fchrt. Die Bestimmungen zur fingierten Abnahme in Abschnitt C, Ziffer 6.1 gelten entsprechend f\u00fcr die neue Abnahmepr\u00fcfung. Sollte die Abnahmepr\u00fcfung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, vom Dienstleistungsvertrag zur\u00fcckzutreten.   <br><strong>6.4 <\/strong>Die Abnahme kann nicht verweigert werden, wenn M\u00e4ngel bereits in fr\u00fcheren Teilabnahmen ausgeschlossen wurden.<\/p><p><strong>7. Mangelhafte Leistung, M\u00e4ngelanzeige<\/strong><br><strong>7.1<\/strong> Wird eine Leistung nicht vertragsgem\u00e4\u00df oder aus von xSuite zu vertretenden Gr\u00fcnden mangelhaft erbracht, so wird xSuite die Angelegenheit auf eigene Kosten f\u00fcr den Kunden beheben und die Leistung innerhalb<br>einer angemessenen Frist vertragsgem\u00e4\u00df erbringen. Diese Verpflichtung setzt voraus, dass der Kunde unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch zwei (2) Wochen nach Kenntnisnahme des Problems, eine Beschwerde einreicht. Sollte xSuite die vertraglichen Verpflichtungen in wesentlichen Punkten auch innerhalb einer vom Kunden ausdr\u00fccklich gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erf\u00fcllen, so hat der Kunde das Recht, entweder die vereinbarte Verg\u00fctung verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig zu mindern oder den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen.  <br><strong>7.2<\/strong> Das Recht des Kunden zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung bei wesentlicher Vertragsverletzung bleibt unber\u00fchrt.<br><strong>7.3 <\/strong>xSuite hat Anspruch auf Verg\u00fctung f\u00fcr alle vertragsgem\u00e4\u00df erbrachten Leistungen bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigung. Der Kunde ist nur dann von der Zahlung f\u00fcr Leistungen befreit, wenn er innerhalb von vier (4) Wochen nach Erkl\u00e4rung der K\u00fcndigung nachweist, dass diese Leistungen f\u00fcr ihn keinen Wert oder kein Interesse haben. <br><strong>7.4<\/strong> Weitere Anspr\u00fcche des Kunden aus qualitativen Leistungsst\u00f6rungen sind ausgeschlossen.<br><strong>7.5 <\/strong>M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren innerhalb von zw\u00f6lf (12) Monaten, au\u00dfer in F\u00e4llen von durch M\u00e4ngel verursachten Verletzungen des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, arglistigem oder vors\u00e4tzlichem Verhalten von xSuite oder der Verletzung einer Garantie.<\/p><p><strong>8. Zus\u00e4tzliche Bestimmungen<\/strong><br>Zus\u00e4tzlich gelten die globalen Gesch\u00e4ftsbedingungen in <strong>Abschnitt D)<\/strong>.<\/p><p><strong>D) Globale Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr alle vorgenannten Vereinbarungen<\/strong><\/p><p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><br>Alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschlie\u00dflich diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Vom Kunden vorgeschlagene Bedingungen, die von diesen AGB abweichen oder diesen widersprechen, gelten nur, wenn xSuite sie ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt hat. Schweigen oder mangelnde Reaktion von xSuite stellt keine Annahme solcher Bedingungen dar, auch nicht nach deren Erhalt. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben in Kraft, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nichts anderes bestimmt ist.   <\/p><p><strong>2. Vertragsschluss<\/strong><br>Die von xSuite in Brosch\u00fcren, Anzeigen oder anderen Werbematerialien gemachten Angaben sind unverbindlich. Von xSuite abgegebene Angebote sind unverbindlich und k\u00f6nnen jederzeit widerrufen werden. Erteilt der Kunde eine Bestellung auf der Grundlage eines Angebots von xSuite, so bleibt der Kunde f\u00fcr einen Zeitraum von sechs (6) Wochen an die Bestellung gebunden. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Bestellung durch xSuite zustande.   <\/p><p><strong>3. Geb\u00fchren und Zahlung<\/strong><br>Alle Betr\u00e4ge sind in EUR zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer zu zahlen. Sofern im jeweiligen Vertrag oder in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind Zahlungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen ohne Abz\u00fcge innerhalb von drei\u00dfig (30) Kalendertagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung f\u00e4llig. <\/p><p><strong>4. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br><strong>4.1<\/strong> Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden bleiben alle von xSuite gelieferten Produkte das alleinige Eigentum von xSuite.<br><strong>4.2<\/strong> Der Eigentumsvorbehalt gilt auch f\u00fcr den Fall, dass die gelieferten Produkte vom Kunden installiert, verarbeitet oder modifiziert werden (verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt), vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:<br>(i) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Produkte durch den Kunden gilt stets als im Auftrag von xSuite erfolgt, ohne dass xSuite dadurch eine Verpflichtung trifft. Wird das gelieferte Produkt mit anderen, nicht im Eigentum von xSuite stehenden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt xSuite Miteigentum an der daraus entstehenden neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des gelieferten Produkts (Rechnungsbetrag, einschlie\u00dflich anwendbarer Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstandene neue Sache gelten die gleichen Bedingungen wie f\u00fcr unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkte.  <br>(ii) Werden die gelieferten Produkte untrennbar mit anderen, nicht im Eigentum von xSuite stehenden Gegenst\u00e4nden vermischt, so erwirbt xSuite Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des gelieferten Produkts (Rechnungsbetrag, einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde xSuite hiermit anteilig Miteigentum. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum f\u00fcr xSuite auf eigene Kosten.  <br><strong>4.3<\/strong> Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden oder einer wesentlichen Verletzung der Sorgfalts- oder Verwahrungspflichten stellt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch xSuite keinen R\u00fccktritt vom Vertrag dar, es sei denn, xSuite teilt dem Kunden ausdr\u00fccklich etwas anderes mit.<br><strong>4.4<\/strong> Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch xSuite erlischt das Recht des Kunden zur weiteren Nutzung der Software. Alle vom Kunden erstellten Kopien der Software m\u00fcssen an xSuite zur\u00fcckgegeben oder gel\u00f6scht werden. <\/p><p><strong>5. Aufrechnung<\/strong><br>Der Kunde kann Anspr\u00fcche gegen Forderungen von xSuite aus Vertr\u00e4gen nur dann aufrechnen, wenn diese Anspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p><p><strong>6. Liefertermine, Verzug<\/strong><br><strong>6.1<\/strong> Im Vertrag angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Sollte eine unverbindliche Lieferfrist um einen Zeitraum von vier (4) Wochen \u00fcberschritten werden, kann der Kunde xSuite auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern. Eine solche Mahnung stellt den Beginn eines Lieferverzugs dar.  <br><strong>6.2<\/strong> Im Falle des Verzugs von xSuite bei der Erf\u00fcllung einer Hauptpflicht aus dem Vertrag ist der Kunde nur dann zur K\u00fcndigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung berechtigt, wenn der Kunde zuvor eine schriftliche Frist zur Leistung oder Nacherf\u00fcllung gesetzt hat, die fruchtlos verstrichen ist.<\/p><p><strong>7. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br>JEDE PARTEI HAFTET UNEINGESCHR\u00c4NKT F\u00dcR SCH\u00c4DEN (I) AUS DER VERLETZUNG VON GESUNDHEIT, K\u00d6RPER ODER LEBEN ODER (II) DIE AUS VORS\u00c4TZLICHEM ODER GROB FAHRL\u00c4SSIGEM VERHALTEN DER JEWEILIGEN PARTEI, IHRER VERTRETER ODER ERF\u00dcLLUNGSGEHILFEN BEI DER ERF\u00dcLLUNG DER VERTRAGLICHEN PFLICHTEN RESULTIEREN. GLEICHES GILT F\u00dcR SCH\u00c4DEN, DIE AUS DEM FEHLEN EINER VON DER JEWEILIGEN PARTEI GARANTIERTEN EIGENSCHAFT RESULTIEREN. AUSSER IN DEN IN SATZ NR. 1 (I) ODER SATZ NR. 2 GENANNTEN F\u00c4LLEN HAFTET JEDE<br>PARTEI BEI LEICHTER FAHRL\u00c4SSIGKEIT NUR, WENN EINE PFLICHT VERLETZT WIRD, DIE F\u00dcR DIE ORDNUNGSGEM\u00c4SSE ERF\u00dcLLUNG DIESES VERTRAGES VON WESENTLICHER BEDEUTUNG IST (\u201eKARDINALPFLICHT\u201c) UND DIE ANDERE PARTEI AUF DIE ERF\u00dcLLUNG DIESER PFLICHT VERTRAUEN DARF. DIE HAFTUNG JEDER PARTEI NACH DEM DEUTSCHEN PRODUKTHAFTUNGSGESETZ BLEIBT UNBER\u00dcHRT. JEDE WEITERE HAFTUNG IST AUSGESCHLOSSEN.       <\/p><p><strong>8. Geistige Eigentumsrechte Dritter<\/strong><br>xSuite gew\u00e4hrleistet, dass die von xSuite bereitgestellte Software keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. xSuite verpflichtet sich, den Kunden auf erste Anforderung von allen Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus xSuite zuzurechnenden Verletzungen geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Software ergeben. Der Kunde wird xSuite unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber alle Anspr\u00fcche Dritter informieren, die gegen den Kunden im Zusammenhang mit der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Software geltend gemacht werden, und xSuite alle notwendigen Genehmigungen und Befugnisse zur Abwehr solcher Anspr\u00fcche erteilen. Im Falle von Rechtsm\u00e4ngeln ist xSuite nach eigenem Ermessen berechtigt, (i) rechtm\u00e4\u00dfige Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Rechte Dritter zu beseitigen, die die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software beeintr\u00e4chtigen, (ii) die Geltendmachung solcher Anspr\u00fcche zu beseitigen oder anzufechten, oder (iii) die Software so zu modifizieren oder zu ersetzen, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzt, vorausgesetzt, eine solche Modifikation oder ein solcher Ersatz beeintr\u00e4chtigt die vereinbarte Funktionalit\u00e4t der Software nicht wesentlich, und den Kunden f\u00fcr daraus resultierende Sch\u00e4den zu entsch\u00e4digen.<\/p><p><strong>9. Vertraulichkeit und Datenschutz<\/strong><br><strong>9.1<\/strong> Im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung eines Vertrages kann jede Partei (die \u201eOffenlegende Partei\u201c) der anderen Partei (der \u201eEmpfangenden Partei\u201c) vertrauliche Informationen offenlegen oder zug\u00e4nglich machen. \u201eVertrauliche Informationen\u201c sind alle nicht-\u00f6ffentlichen, gesch\u00fctzten und vertraulichen Informationen, die sich auf die Gesch\u00e4ftsabl\u00e4ufe der Offenlegenden Partei beziehen. Sowohl xSuite als auch der Kunde werden die hierin festgelegten Verpflichtungen bez\u00fcglich des Austauschs, der Handhabung und des Schutzes vertraulicher Informationen gem\u00e4\u00df dem Vertrag einhalten. Alle offengelegten vertraulichen Informationen m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Offenlegung klar als vertraulich gekennzeichnet und\/oder markiert werden.   <br><strong>9.2 <\/strong>Vertrauliche Informationen werden bei der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet und\/oder markiert. Informationen, von denen die Empfangende Partei unter den gegebenen Umst\u00e4nden wusste oder vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte wissen m\u00fcssen, dass sie von der Offenlegenden Partei als vertraulich oder gesch\u00fctzt angesehen wurden, gelten jedoch als vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet oder markiert sind. Bez\u00fcglich xSuite sind vertrauliche Informationen insbesondere der Quellcode der Software, die Gesch\u00e4ftsstrategien von xSuite, Preismodelle und Geb\u00fchren. Die Empfangende Partei wahrt die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei und behandelt diese vertraulichen Informationen mit mindestens dem gleichen Sorgfaltsma\u00df, das die Empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch nicht weniger als ein angemessener Sorgfaltsstandard. Die Empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei nur zur Aus\u00fcbung von Rechten und zur Erf\u00fcllung von Pflichten gem\u00e4\u00df der Vereinbarung verwenden.    <br><strong>9.3 <\/strong>Vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei d\u00fcrfen nur solchen Mitarbeitern und Auftragnehmern der Empfangenden Partei offengelegt werden, die diese Informationen kennen m\u00fcssen und die sich verpflichten, die Vertraulichkeits- und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Vereinbarung<br>bez\u00fcglich der Handhabung solcher vertraulichen Informationen einzuhalten. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (i) der Empfangenden Partei vor der Offenlegung oder Zug\u00e4nglichmachung solcher Informationen im Zusammenhang mit der jeweiligen Vereinbarung rechtm\u00e4\u00dfig ohne Beschr\u00e4nkung der Nutzung oder Offenlegung bekannt waren; (ii) der \u00d6ffentlichkeit bekannt waren oder werden, au\u00dfer durch Nichteinhaltung der jeweiligen Vereinbarung durch die Empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter; (iii) der Empfangenden Partei auf nicht-vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurden oder werden, der zum Zeitpunkt des Erhalts keiner Verpflichtung zur Wahrung ihrer Vertraulichkeit unterlag oder unterliegt; (iv) von der Empfangenden Partei unabh\u00e4ngig entwickelt wurden, ohne Bezugnahme oder Nutzung von vertraulichen Informationen; oder (v) wenn die Empfangende Partei durch geltendes Recht, Gerichtsbeschluss oder beh\u00f6rdliche Anordnung zur Offenlegung vertraulicher Informationen gezwungen ist.      <br><strong>9.4 <\/strong>Jede Partei ist f\u00fcr die Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften verantwortlich. Ungeachtet des Vorstehenden erkl\u00e4rt und verpflichtet sich xSuite, alle Verpflichtungen gem\u00e4\u00df den anwendbaren Datenschutzgesetzen einzuhalten. Soweit xSuite, wie in der \u201eVERORDNUNG (EU) 2016\/679 DES EUROP\u00c4ISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\/46\/EG\u201c (Datenschutz-Grundverordnung, zusammen mit allen ge\u00e4nderten oder nachfolgenden Gesetzen dazu) definiert, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien eine entsprechende Datenverarbeitungsvereinbarung abschlie\u00dfen.  <br><strong>9.5 <\/strong>xSuite wird wirtschaftlich angemessene und geeignete technische, physische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen implementieren und aufrechterhalten, um die Vertraulichkeit, Verf\u00fcgbarkeit und Integrit\u00e4t der von xSuite zugriffenen Kundendaten zu sch\u00fctzen. Ungeachtet des Vorstehenden ist xSuite nicht verantwortlich f\u00fcr die Sicherheit von Kundendaten w\u00e4hrend der \u00dcbertragung \u00fcber das Internet oder andere Netzwerke Dritter. <\/p><p><strong>10. Exportbestimmungen<\/strong><br>Sollte der Kunde beabsichtigen, von xSuite gelieferte Produkte zu exportieren oder anderweitig zu versenden, so verpflichtet sich der Kunde, die Exportbestimmungen Deutschlands sowie die anwendbaren Importbestimmungen des Ziellandes (z. B. USA) einzuhalten. Der Kunde ist allein verantwortlich f\u00fcr die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Vorschriften und Kontrollen im Zusammenhang mit dem Export, Reexport oder der \u00dcbertragung solcher Produkte. <\/p><p><strong>11. Sonstiges<\/strong><br><strong>11.1<\/strong> xSuite beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese AGB w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu \u00e4ndern, um \u00c4nderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Bedingungen Rechnung zu tragen. xSuite wird den Kunden in angemessener Weise \u00fcber \u00c4nderungen informieren. Widerspricht der Kunde den \u00c4nderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die \u00c4nderungen als angenommen. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist widersprechen, bleiben die bisherigen AGB f\u00fcr das bestehende Vertragsverh\u00e4ltnis in Kraft. In einem solchen Fall beh\u00e4lt sich xSuite das Recht vor, den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen K\u00fcndigungsfrist zu k\u00fcndigen. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind hier verf\u00fcgbar.     <br><strong>11.2<\/strong> Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am n\u00e4chsten kommt und die Interessen beider Parteien angemessen sch\u00fctzt. <br><strong>11.3<\/strong> Alle Rechtsbeziehungen zwischen xSuite und dem Kunden unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Nur die deutsche Version der Allgemeinen<br>Gesch\u00e4ftsbedingungen ist rechtlich g\u00fcltig und bindend. Eine \u00dcbersetzung dient lediglich der Information des Kunden. Gerichtsstand ist Hamburg.    <\/p><p>Version g\u00fcltig ab 19. Februar 2025.<\/p><p>(Alle in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Geschlechter, unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten Formulierung.)<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen A) Softwarekauf (Softwarelizenz) 1. Vertragsgegenstand1.1 Gegenstand von Softwarekaufvertr\u00e4gen ist der dauerhafte Erwerb von Lizenzen f\u00fcr die Standardsoftwareprodukte von xSuite (\u201eSoftware\u201c), die es dem Kunden erm\u00f6glichen, eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Dokumenten zu verarbeiten (\u201eDokumentenverarbeitung\u201c). 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