Expertenwissen zu Digitalisierung & Automatisierung von Geschäftsprozessen
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Themen: E-Rechnungspflicht | X- und E-Rechnung
Das EU-Parlament hat am 10. März 2022 die EU-Kommission beauftragt zu prüfen, ob die schrittweise Einführung einer umfassenden E-Rechnungspflicht bis 2023 möglich ist. Werden damit die deutschen Vorhaben zur verpflichtenden E-Rechnung möglicherweise überholt?
Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien im November 2021 angekündigt, ein bundesweit einheitliches, elektronisches Meldesystem für Rechnungen einzuführen. Das Ziel dieses Meldesystems ist es, den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland einzudämmen (Hier geht’s zum ausführlichen Blogartikel über den Koalitionsvertrag zur E-Rechnung).
Die Einführung soll „schnellstmöglich“ geschehen – wobei zu bedenken ist, dass Gesetzgebungsprozesse in Deutschland Monate bis Jahre dauern können. Der zeitliche Rahmen für die Einführung einer umfassenden E-Rechnungspflicht war bisher also noch nicht konkret gesteckt.
Jetzt kommt von anderer Seite Bewegung ins Thema: Das EU-Parlament hat die EU-Kommission beauftragt, sich mit den Themen Realtime-Reporting sowie einer möglichen EU-weiten Verpflichtung zur E-Rechnung zu beschäftigen. Dabei wurde der Zeitrahmen 2023 als Ziel für die Umsetzung vorgeschlagen (Den kompletten Vorschlag können Sie hier einsehen).
Bei dieser Initiative der EU ist eines der explizit genannten Ziele die Reduzierung der sogenannten Mehrwertsteuerlücke (VAT Gap). Wie auch im deutschen Koalitionsvertrag hat sich also die Perspektive auf die E-Rechnung geändert: Vom Baustein der Digitalisierung hin zum Werkzeug, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen.
Ein Blick auf die Zahlen erklärt, warum die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs so eine starke Motivation ist. Italien hat in 2019 ein verpflichtendes Meldesystem inkl. E-Rechnung eingeführt und damit bereits im ersten Jahr rund 3,5 Mrd. Euro zusätzliche Steuereinnahmen generiert. Dadurch ist die Mehrwertsteuerlücke in Italien auf 30,1 Mrd. Euro gesunken (Mehr zu den Erfahrungen mit der E-Rechnung in Italien lesen Sie in diesem Blogartikel).
Deutschland hatte im selben Jahr eine Mehrwertsteuerlücke von 23,4 Mrd. Euro. Es lässt sich erahnen, welche absoluten Zahlen sich auch in Deutschland durch die Einführung eines digitalen Meldesystems inkl. E-Rechnung erzielen ließen. Auf die gesamte EU gesehen ist das Potenzial noch größer, dort betrug die VAT Gap in 2019 nämlich sogar 134 Mrd. Euro.
Damit erklärt sich, warum die umfassende E-Rechnungspflicht als Baustein eines digitalen Realtime-Reportings sowohl von der EU als auch von Deutschland forciert und somit immer wahrscheinlicher wird.
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