Expertenwissen zu Digitalisierung & Automatisierung von Geschäftsprozessen
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Themen: Digitalisierung | E-Rechnungspflicht | E-Invoicing
Das Ampel-Bündnis hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den Umsatzsteuerbetrug in Deutschland mit digitalen Mitteln zu bekämpfen. Es ist geplant, ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem für Rechnungen einzuführen. Dieses soll vollumfänglich die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen betreffen und somit die Betrugsanfälligkeit des Mehrwertsteuersystems erheblich reduzieren.
Die E-Rechnung in Deutschland: Was sind bisher die Grundlagen?
Der Ausgangspunkt für die aktuelle Rechtslage in Deutschland war die EU-Richtlinie 2014/55/EU. Diese fordert, dass öffentliche Auftraggeber in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Das Ziel der Richtlinie war, einen einheitlichen E-Rechnungsstandard zu fördern und so den internationalen Handel zu vereinfachen.
Die aktuelle deutsche Umsetzung geht in Teilen bereits über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus. So ist schon heute auch der Versand von maschinenlesbaren E-Rechnungen teils vorgeschrieben. Öffentliche Auftraggeber des Bundes und des Landes Bremen fordern E-Rechnungen bereits seit November 2020. Anfang 2022 ziehen Baden-Württemberg, das Saarland und Hamburg mit der Verpflichtung nach.
Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag werfen ein ganz neues Licht auf die E-Rechnung. Das Ziel der EU-Richtlinie ist, den standardisierten elektronischen Dokumentenaustausch zu fördern, um damit Handelshemmnisse abzubauen. Im Koalitionsvertrag dagegen wird die E-Rechnung als Mittel zum Zweck dargestellt, um den Umsatzsteuerbetrug in den Griff zu bekommen. Mit diesem neuen Kontext bekommt die E-Rechnung ein ganz anderes Gewicht.
Italien hat bereits im Januar 2019 eine umfassende E-Rechnungspflicht, verbunden mit einem Clearing-System, eingeführt. Alle Rechnungen, egal ob an den öffentlichen Sektor, an Unternehmen oder private Endkunden gerichtet, müssen über die staatliche Plattform SdI („Sistema di Interscambio“) versendet werden.
Dieser Ansatz hat sich in Italien als sehr effektives Werkzeug erwiesen, um den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen in Italien beliefen sich im Jahr 2019 auf 3,5 Mrd. Euro. Davon entfielen 2 Mrd. auf zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen, 945 Mio. auf das Aufdecken gefälschter Vorsteuerguthaben und 580 Mio. auf zusätzliche direkte Steuern.
Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands ist mehr als doppelt so hoch wie das Italiens: Im Jahr 2020 lag es in Italien bei 1,886 Billionen USD, während es sich in Deutschland im selben Jahr auf 3,806 Billionen USD belief. Der Vergleich lässt erahnen, welches Potenzial an zusätzlichen Steuereinnahmen auch in Deutschland schlummert, das mit der Einführung einer umfassenden E-Rechnungspflicht - inklusive Clearing-System - dann zusätzlich in die Steuerkasse einfließen würde. Und das ist ein guter Grund, warum auch in Deutschland die Einführung einer solchen Pflicht immer wahrscheinlicher wird.
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