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Themen: E-Rechnungspflicht | E-Invoicing
Seit geraumer Zeit ist über die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland viel gesprochen worden. Formate, Übertragungskanäle, Portale, Übergangsfristen – all das stand im Mittelpunkt der Diskussion.
Was bisher aber fehlte, war die Antwort auf eine entscheidende Frage: „Und was passiert eigentlich, wenn sich einfach niemand daran hält?“ Diese Frage ist nun beantwortet – und die Antwort ist eindeutig.
Das aktuelle BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 bringt Klarheit: Wer keine ordnungsgemäße E-Rechnung erhält oder verarbeitet (!), riskiert den Verlust des Vorsteuerabzugs.
Genau bedeutet dies:
Bisher war die Versandpflicht für E-Rechnungen zwar angekündigt, aber ohne klare Sanktionsmechanismen. Viele Unternehmen fragten sich zu Recht: „Was, wenn ich einfach weitermache wie bisher – mit PDF-Rechnungen per Mail?“ Die Antwort steht fest und lautet: Dann bleibt die Rechnung umsatzsteuerlich unbeachtet. Der Vorsteuerabzug fällt weg.
Eine bisher leicht zu übersehende Wendung wurde in der neuen Version des BMF-Schreibens klargestellt. Sie betrifft nicht den Rechnungsaussteller – sondern den Empfänger, denn: Nur eine ordnungsgemäße E-Rechnung, die den Anforderungen des § 14 UStG entspricht, berechtigt zum Vorsteuerabzug.
Das hat zwei Folgen:
Das BMF betont ausdrücklich: „Eine Validierung ersetzt nicht die Pflicht des Empfängers zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit.“
Damit verändert sich die Rolle der Kreditorenbuchhaltung grundlegend:
Wer seine Prozesse bisher auf „PDF per E-Mail + OCR“ aufgebaut hat, wird umstellen müssen.
Bemerkenswert ist: Der Gesetzgeber setzt nicht auf Strafen oder Bußgelder. Stattdessen nutzt er den Vorsteuerabzug als Hebel.
Denn: Wer keine ordnungsgemäße E-Rechnung verarbeitet, verzichtet auf bares Geld. Das ist für Unternehmen ein deutlich wirksameres Druckmittel als ein einmaliges Bußgeld.
Die E-Rechnungspflicht verändert nicht nur das Format von Rechnungen, sondern auch die Verantwortung im Rechnungsprozess.
Jetzt ist nicht mehr die Frage ob sondern wie Unternehmen in Deutschland ihre Prozesse fit für die E-Rechnung machen.
Merke: Keine Bußgelder. Keine zentrale Kontrolle. Aber ein sehr klarer finanzieller Anreiz zur Einhaltung der Pflicht. Oder anders gesagt: Wer nicht prüft, zahlt drauf.